Obduktionsergebnis steht noch aus

Mord und Selbstmord in Wien-Favoriten - Keine Hinweise auf dritten Beteiligten

07.10.2020

Ein DJ, Pokerspieler, Sex-Täter, Ex-Knacki und Dealer tötete eine 30-Jährige. Und danach sich selbst.

Zur Vollversion des Artikels

This browser does not support the video element.

Zur Vollversion des Artikels
Nach der Bluttat in Wien-Favoriten haben die Ermittler des Landeskriminalamtes derzeit keine Hinweise auf eine dritte tatbeteiligte Person. Demnach soll ein 33-Jähriger eine 30-jährige Frau in einer Wohnung in einer großen Stadtrandsiedlung mit einem Hammer erschlagen und Selbstmord begangen haben. Der Polizei zufolge war die Arbeit am Tatort am Mittwoch abgeschlossen, das Obduktionsergebnis aber noch ausständig.
 
Dieses sollte aber noch in dieser Woche vorliegen, obwohl Corona-bedingt sich die Arbeiten auch in der Gerichtsmedizin verzögern. Sichergestellt wurden Mobiltelefone, die bisher noch nicht zugeordnet worden sind. Womöglich gibt die Auswertung der Handys weitere Aufschlüsse zum Hintergrund der Tat.
 
Die 30-Jährige, die keinen augenscheinlichen Bezug zum Tatort hatte, in der sie umgebracht worden war, wurde durch Schläge gegen Kopf und Oberkörper getötet. Wie der mutmaßliche Täter aus dem Leben schied, wurde zunächst nicht bekannt. Nicht zuletzt, weil die offenbar seit Tagen offenstehende Wohnungstür den Ermittlern noch Rätsel aufgab.
 
Nachbarn riefen die Polizei am Montagabend zu dem Tatort in der großen Wiener Stadtrandsiedlung. Diese hatten wegen der offenen Tür Alarm geschlagen. Der mutmaßliche Täter war zudem "amtsbekannt", auch wegen Gewaltdelikten. Nach bisherigem Wissensstand aber nicht im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, berichtete der Polizeisprecher am Dienstag.
 
Seit Jahresbeginn waren nach APA-Zählung österreichweit zuvor bereits 18 Frauenmorde verübt worden. Die 30-Jährige ist demnach das 19. Opfer einer solchen Tat - so viele wie im ganzen Jahr 2014. Dazu kamen heuer nach Zählung der Autonomen Frauenhäuser bis Ende September noch 22 Fälle von Mordversuch bzw. schwerer Gewalt.
Zur Vollversion des Artikels