Einer der vier verdächtigen Afghanen soll Details zu Leonies Tod ausgepackt haben.
Wien. Welche Rolle genau er nach dem Mord an der Schülerin Leonie (13) spielte, ist noch etwas nebulös, eine Schlüsselfigur scheint er allemal zu sein: der Kurde Muhammad M. (19) aus Syrien, der von sich behauptet, der Polizei geholfen und einen der mordverdächtigen Afghanen ans Messer geliefert zu haben. Der „Kronzeuge“ belastet vor allem Ali H. schwer, jenen 16-jährigen Flüchtling, der Leonies neuer Freund gewesen sein will und das Mädchen in der Mordnacht in die Tatwohnung im Gemeindebau an der Erzherzog-Karl-Straße geführt hatte. Im Internet und in der Community nennt er sich „Ramis“.
Gegenüber dem Magazin "profil" behauptete der Zeuge jüngst, Ramis und der ebenfalls verdächtige Sahed „Zubai“ S. (23) hätten Leonie missbraucht. Zuvor hätten sie dem Mädchen zunächst drei Ecstasy-Pillen gegeben und sieben weitere in einem Getränk aufgelöst. Als die Schülerin nicht mehr zu sich kam, gaben ihr die Afghanen angeblich Milch und schütteten ihr Wasser ins Gesicht – vergebens.
Mit Drogendeal in die Falle gelockt
Diese Version soll dem Zeugen der Wohnungsinhaber Amin I. (18) geschildert haben. Die beiden kannten sich seit Längerem, trafen sich kurz nach Leonies Tod am Praterstern. Nach der Beichte will Muhammad M. seinen Freund dazu bewegt haben, sich freiwillig bei der Polizei zu stellen.
Fingierter Drogendeal. Den 16-jährigen Ramis soll er durch einen vorgetäuschten Drogendeal auf die Donauinsel gelockt haben. Aufzeichnungen auf seinem Handy sprechen für die Angaben.
Es handelt sich wie gesagt um die angeblichen Schilderungen des 18-jährigen Verdächtigen. Ob sie zutreffen, ist offen. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Warum finden sie 4. Afghanen nicht?
Öffentlich nach ihm fahnden wollen sie nicht, finden tun sie ihn aber auch nicht: Noch immer ist die Polizei auf der Suche nach einem 22-jährigen – namentlich bekannten – Afghanen, der am Verbrechen an Schülerin Leonie beteiligt gewesen sein soll. Er wird über Europol international gejagt, hat sich möglicherweise über die Grenze nach Deutschland abgesetzt.
Auch bei ihm handelt es sich um einen abgelehnten Asylwerber, der laut Bundesamt für Fremdenwesen lange vor dem Mord das Land hätte verlassen müssen. Auch bei ihm lag der Vorgang beim Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung.
Der 22-Jährige war seit 2016 sechs Mal polizeilich angezeigt worden: Drogenhandel, Körperverletzung, Hehlerei. Zuletzt fasste er eine Haftstrafe von neun Monaten aus, wurde erst Anfang des Jahres entlassen. Und geriet gleich wieder ins Visier der Polizei.