OGH gab Nichtigkeitsbeschwerde statt

Mutter erstickte in Wien ihre drei Kinder: Urteil aufgehoben

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Obfrau der Geschworenen hatte Fragen nicht wörtlich verlesen.

Wien. Der Prozess gegen eine 31-jährige Frau, die im vergangenen März am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Mordes an ihren drei Kindern zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden ist, muss aus formalen Gründen wiederholt werden. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in nichtöffentlicher Sitzung entschieden, der Spruch (Geschäftszahl 13 Os 48/21i) wurde vor kurzem im RIS veröffentlicht.

Verteidigerin Astrid Wagner hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung erhoben. Der OGH gab der Nichtigkeitsbeschwerde statt, hob das Urteil auf und ordnete eine nochmalige Verhandlung an. Grund: die Obfrau der Geschworenen hatte die Fragen, die die Laienrichter bei ihren Beratungen über die Schuldfrage zu beantworten hatten, vor der Verkündung des Wahrspruchs nicht wörtlich verlesen. Diese Unterlassung kam einem Nichtigkeitsgrund gleich, der für den OGH zwingend die Aufhebung des Urteils des Schwurgerichts zur Folge hatte, weil damit der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt wurde. "Gerade die Verlesung der an die Geschworenen zu richtenden Fragen und der von den Geschworenen beantworteten Fragen versetzt die Öffentlichkeit überhaupt erst in die Lage, ihrer diesbezüglichen Kontrollfunktion nachzukommen", hält der OGH in seiner Entscheidung fest.

Mutter erstickte in Wien ihre drei Kinder

Die 31-Jährige - eine gebürtige Nepalesin - hatte am 17. Oktober 2020 in ihrer Wohnung in der Donaustadt ihre Töchter im Alter von drei und neun Jahren sowie ihren knapp acht Monate alten Sohn im Schlaf mit einem Kopfkissen erstickt. Vor Gericht war sie dazu geständig und gab an: "Ich wollte mit den Kindern in den Himmel gehen." Zur Motivlage erklärte die 31-Jährige, sie sei mit ihrem Ehemann und ihrer Ehe nicht zufrieden gewesen, habe deshalb ihrem Leben ein Ende setzen und ihre Kinder nicht zurücklassen wollen.

Nach der Tötung der Kinder hatte die Mutter versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden, und ein Ungeziefermittel getrunken. Der beabsichtigte Suizid scheiterte. Darauf verständigte die Frau den polizeilichen Notruf und wurde in weiterer Folge am Tatort festgenommen.

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