Unterbringung im Maßnahmenvollzug beantragt

Mutter getötet: 22-Jähriger Wiener wegen Mordes angeklagt

20.06.2023

Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen gegen einen 22-Jährigen eine Anklage wegen Muttermordes eingebracht.

Zur Vollversion des Artikels
© Viyana Manset Haber
Zur Vollversion des Artikels

Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Dienstag auf APA-Anfrage. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die 54 Jahre alte Frau am 28. Februar 2023 in ihrer Dachgeschoßwohnung in Liesing vorsätzlich getötet zu haben, indem er ihr mit einem Küchenmesser mehrmals in Rücken und Hals stach.

Verhandlungstermin gibt es noch keinen, dem Vernehmen nach könnte der Schwurprozess in August stattfinden. Dem Angeklagten drohen zehn bis 20 Jahre Haft - und zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der 22-Jährige zum Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig, soll aber eine Persönlichkeitsstruktur aufweisen, die ohne therapeutische Maßnahmen die neuerliche Begehung von Straftaten mit schweren Folgen befürchten lässt. Die Staatsanwaltschaft hat daher für den Fall einer Verurteilung aufgrund der vom Sachverständigen erstellten Gefährlichkeitsprognose die Unterbringung im Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Absatz 2 StGB beantragt.

22-Jähriger galt als Hochrisikofall

Der 22-Jährige galt bei den Behörden als Hochrisikofall. Die Mutter soll von der Polizei mehrmals vor ihrem Sohn gewarnt worden sein, da ein Gewaltverbrechen befürchtet wurde. Dreimal war über ihn in Bezug auf den Wohnsitz der Mutter ein Betretungs-und Annäherungsverbot verhängt worden. Die verpflichtenden Beratungstermine für Gewalttäter nahm der an einer betreuen Wohneinrichtung gemeldete 22-Jährige jedoch nicht wahr.

Von den Strafverfolgungsbehörden wurden auch mehrere strafrechtliche Anzeigen wegen gegen die Mutter gerichteter gefährlicher Drohungen sowie Sachbeschädigungen in der Wohnung der Mutter behandelt. Diese Verfahren wurden eingestellt - aus Beweisgründen, wie dazu bei der Anklagebehörde in Erfahrung zu bringen war. Die Mutter hatte demnach als Zeugin von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht und nicht gegen ihren Sohn ausgesagt.

Mann galt als labil und psychisch instabil

Der 22-Jährige hatte die Mutter am Abend des 28. Februar in ihrer Wohnung aufgesucht - zu diesem Zeitpunkt bestand kein Betretungsverbot. Der Mann galt als labil und psychisch instabil, 2022 soll er für mehrere Wochen in einem Spital stationär behandelt worden sein. Nachdem die 54-Jährige ihren Sohn in die Wohnung gelassen hatte, kam es zu einem Streit, der 22-Jährige griff eigenen, nach seiner Festnahme getätigten Angaben zufolge zu einem Messer und stach zu.

S E R V I C E - Frauen, die Gewalt erleben, finden u.a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentrum Wien: www.interventionsstelle-wien.at und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel