Nachdem eine Frau wegen Tierquälerei Anzeige bei der Polizei erstattete, kam es auf Facebook zu Mordaufrufen.
Eine 18-jährige Frau kam von Freitag auf Samstag in eine Polizeiinspektion in Niederösterreich, um eine Anzeige wegen Verdachts der Tierquälerei zu erstatten. Laut ihren Angaben übergab sie ihren Hund an einen Bekannten (20) zum Aufpassen.
Der 20-Jährige übermittelte ihr danach drei Videos, in denen zu sehen war, wie er das Tier misshandelte. Eine Funkwagenbesatzung des Stadtpolizeikommandos Liesing wurde daraufhin zur Wohnung des Mannes geschickt. Die Beamten nahmen den Hund an sich. In einer ersten Befragung zeigte sich der 20-Jährige geständig. Die Videoaufnahmen wurden sichergestellt und der Mann wurde angezeigt.
Aufruf zum Mord auf Facebook
Samstagnachmittag postete eine Rapid-Fanseite ein Video von der Misshandlung, um einen neuen Hundebesitzer zu finden. Die Reaktion der Rapid-Fans fiel enorm aus: Der Tatverdächtige ist in den Kreisen kein Unbekannter und wurde schnell erkannt. Die brutale Misshandlung des 10 Monate alten Malteser-Welpen löste einen gewaltigen Shitstorm aus, bei dem viele Facebook-User dem Tatverdächtigen den Tod wünschten. Rasch verbreiteten sich neben dem Namen und der Adresse des Verdächtigen auch die Handy-Nummer im Netz. Daraufhin wurde seine Facebookseite mit gewaltandrohenden Kommentaren überflutet.
Polizeischutz für den Tatverdächtigen
Es bildet sich eine virtuelle Gruppe, die auf Facebook posteten, dass sie bereits vor dem Haus des 20-Jährigen stehen würden und nur darauf warten, dass die Polizei abzieht, um die Dinge selbst in die Hand nehmen zu können. Um eine mögliche Konfliktsituation vorzubeugen, war nämlich die Wiener Polizei mit Bezirkskräften sowie mit Beamten der Bereitschaftseinheit im Bereich des Wohnhauses des 20-Jährigen vor Ort.
An der verbreiteten Wohnadresse befindet sich eine Wohngemeinschaft für Menschen mit intellektueller Behinderung. Die Polizei blieb am Abend noch vor Ort, um weitere Straftaten zu verhindern.
Die Wiener Polizei weist ausdrücklich daraufhin, dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Aufforderungen zu Gewaltdelikten oder auch gefährliche Drohungen gegen eine Person in den sozialen Netzwerken können ebenfalls strafrechtliche Tatbestände erfüllen.