Haftstrafe droht

Wiener Hammer-Angreifer ist zurechnungsfähig

31.10.2024

Jener Mann, der im Juli zwei Personen in der Nähe des Meiselmarkts in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus mit einem Hammer attackiert und teils lebensgefährlich verletzt haben soll, ist zurechnungsfähig. 

Zur Vollversion des Artikels
© Viyana Manset Haber
Zur Vollversion des Artikels

 Das ergibt sich aus der noch nicht rechtskräftigen Anklageschrift, die bereits Mitte Oktober eingebracht worden sei, wie Sprecherin Nina Bussek von der Staatsanwaltschaft der APA erklärte. Dem Beschuldigten wird zweifacher versuchter Mord sowie schwerer Raub und Diebstahl vorgeworfen.

Im Zuge des Verfahrens hätte sich "nichts ergeben", das eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum rechtfertigen würde, so Bussek. Das gilt sowohl für den Paragraf 21 Absatz 1 (zurechnungsunfähige Täter), also auch für den Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (zurechnungsfähige Täter, aber Tat wurde unter dem Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung begangen, Anm.). Dem Serben droht damit zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft in einer Justizanstalt.

Attacke bei U-Bahn-Station

Der damals 29-Jährige hatte in der Nacht auf 16. Juli einen 51-Jährigen sowie eine 43-Jährige in der Meiselstraße mit einem Hammer attackiert und ihnen zwei Taschen geraubt. Passanten alarmierten gegen 0.10 Uhr die Polizei, die ihn daraufhin noch unweit des Tatorts festnahm.

Die 43-Jährige musste von der Berufsrettung mit schweren Verletzungen in einen Schockraum gebracht, das männliche Opfer intubiert werden. Der 51-Jährige hatte sich im Spital zeitweise in Lebensgefahr befunden. Mittlerweile dürfte auch feststehen, dass es sich bei einem 39-Jährigen, der in jener Nacht laut Polizei ebenfalls mit schweren Verletzungen eingeliefert worden war, um kein Opfer der Hammer-Attacke handelt. Der 51-Jährige und die 43-Jährige sollen Bezug zum Obdachlosen-Milieu aufweisen. Im Fall des Beschuldigten gilt eine Verbindung zur Szene dagegen als eher unwahrscheinlich.

Im Zuge der Verhängung der Untersuchungshaft erklärte der Beschuldigte, dass er "angegriffen worden" sei. Die Staatsanwaltschaft führte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des zweifachen versuchten Mordes sowie weiterer Vorwürfe gegen ihn und gab auch ein psychiatrisches Gutachten zum Gesundheitszustand des 29-Jährigen in Auftrag. Dabei konnten jedoch keine maßgeblichen Auffälligkeiten im Sinne einer Zurechnungsunfähigkeit festgestellt werden.

Der Mann befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Da die Anklage noch nicht rechtswirksam ist, sei auch ein Prozesstermin noch offen, hieß es vom Landesgericht Wien zur APA.

Zur Vollversion des Artikels