Schlupfloch im Raucher-Gesetz
Nach Verbot: Behörde sperrt ersten Raucher-Club
25.11.2019Viele Wirte suchen für ihre Lokale nach dem Rauch-Verbot nach Schlupflöchern. Ein Café, das als Verein getarnt wurde, wurde nun gesperrt.
Seit dem 1. November und dem völligen Rauchverbot in der Gastronomie suchen die Betreiber nach Möglichkeiten dieses Verbot zu umgehen.
Verein als Tarnung
In Brigittenau wurde ein Verein als Tarnung gegründet und versuchte so das Rauchverbot zu umgehen. Der Verein, der das Gastgewerbe in der Form eines Cafés ausübte, wurde nun von der Stadt Wien gesperrt. Darüber hinaus werden noch zehn Anzeigen folgen.
Unter Leitung Gruppe Sofortmaßnahmen
Das Magistratische Bezirksamt, die MA 6, Rechnungen und Abgaben, das Marktamt, alle unter der Leitung der Gruppe Sofortmaßnahmen, überprüften am 19. November den Verein "Francesca". Den Verdacht, dass hier unerlaubterweise das Rauchverbot umgangen wird, hatte die Stadt Wien schon früher, nun folgte dann die Bestätigung. Der Eingang des Vereines war mit einer Kamera ausgestattet, der Eingang versperrt und mit einer Sperranlage ausgerüstet. Was hinter der Tür vorging, konnte nur vermutet werden, nur ein Schild ließ auf ein mögliches Vergehen schließen. "Verein der Tabakfreunde" stand da geschrieben.
In der Slowakei gegründet
Da bei der ersten Kontrolle niemand aufmachte, untersuchte die Stadt Wien den Verein anderweitig. Einsicht in Unterlagen wurde genommen und verschiedene Befragungen durchgeführt. Es stellte sich heraus, dass der Verein in der Slowakei gegründet wurde und in Österreich keine Anmeldung vorlag. Ein gemeinnütziger Erfolg konnte nicht festgestellt werden, sodass der Verein vielmehr nur Getränke und Speisen verkaufte und das Rauchen innerhalb des Vereines erlaubte.
Zehn Anzeigen und eine Sperre
Bei der zweiten Kontrolle wurde der Verein dann von der Stadt gesperrt. Die Adresse wurde von der Stadt Wien aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben. Auf den Verein kommen jetzt noch zehn Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Tabakgesetz, gegen die Gewerbeordnung und das Wiener Jugendschutzgesetz zu.