Staatsanwaltschaft

Obdachlosen-Killer (18): Mordanklage steht

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Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen den bereits 18-Jährigen Anklage wegen versuchten sowie vollendeten Mordes erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen gegen einen 18-Jährigen eine Anklage wegen Doppelmordes eingebracht. Das gab die Anklagebehörde am Dienstagnachmittag per Presseaussendung bekannt.

Dem Burschen wird vorgeworfen, oe24 hat laufend berichtet, im Sommer 2023 zwei schlafende Obdachlose mit einem Messer getötet und eine unterstandslose Frau schwer verletzt zu haben. Der dritte Fall wurde als versuchter Mord zur Anklage gebracht.

Der damals noch 17-Jährige hatte im vergangenen Dezember eine Polizeiinspektion aufgesucht und gestanden, ab Juli gezielt nach Opfern Ausschau gehalten und zugestochen zu haben. "Es wurden umfangreiche Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, woraufhin der Angeklagte sich stellte. Er zeigt sich zu sämtlichen Tatvorwürfen geständig, als Tatmotiv gibt er Wut, Unruhe und Traurigkeit an", gab Behördensprecherin Nina Bussek bekannt.

Ein zuletzt eingeholtes psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Burschen, zu den Tatzeitpunkten zurechnungsfähig und damit schuldfähig gewesen zu sein. Der Sachverständige stellte jedoch fest, dass von dem 18-Jährigen infolge einer Persönlichkeitsstörung eine Gefahr ausgeht. Dem Gutachten zufolge wären ohne therapeutische Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig wieder Straftaten mit schweren Folgen zu erwarten, weshalb die Staatsanwaltschaft gemäß § 21 Absatz 2 StGB zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt hat.

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Der 18-Jährige bzw. sein Verteidiger haben 14 Tage Zeit, dagegen allenfalls Einspruch zu erheben. Sollte es dazu kommen, müsste darüber das Oberlandesgericht (OLG) Wien entscheiden.

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