In Wien

15-Jährige vergewaltigt: Paukenschlag im Verfahren

29.06.2018

Der Beschuldigte flüchtete nach Justiz-Irrsinn nach Indien. Mittlerweile ist er wieder in Österreich.

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© Getty Images (Symbolbild)
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Das Oberlandesgericht (OLG) hat allen Ernstes einen 25-Jährigen aus der U-Haft entlassen, der dringend verdächtig ist, im Dezember vergangenen Jahres ein 15-jähriges Mädchen in Wien vergewaltigt zu haben – oe24 berichtete.

Das Gericht sah weder eine Wiederholungs- noch eine Fluchtgefahr. Folge: Der vermeintliche Sex-Täter hat sich in seine Heimat nach Indien abgesetzt. Vor allem die Richter am Straflandesgericht müssen sich von ihren Kollegen der nächsthöheren Instanz regelrecht vorgeführt fühlen. Denn sie hatten den 25-Jährigen bei seinem Prozess im Mai noch im Gerichtssaal festnehmen lassen und für seine Inhaftierung gesorgt. Wegen der Schwere der Vergewaltigung drohten dem Angeklagten 15 Jahre Haft. Die Hauptverhandlung musste vertagt werden, um das Opfer zu begutachten, die Richter wollten nicht, dass der 25-Jährige in dieser Zeit frei herumläuft.

Beschwerde gegen Inhaftierung

Gegen seine Inhaftierung legte der Inder Beschwerde ein. Mit Erfolg. Man bestätigte zwar den dringenden Tatverdacht, sah aber keine U-Haft-Gründe.

Nachdem sich der Beschuldigte abgesetzt hatte, wurde ein internationaler Haftbefehl erlassen. Vor wenigen Tagen reiste der Inder ein, wurde am Flughafen verhaftet. Um wenige Stunden später erneut entlassen zu werden. Wegen des OLG-Beschlusses.

Schwere Dauerfolgen gegeben

Nun wurde festgestellt, dass schwere Dauerfolgen beim Opfer gegeben sind. Dies würde die Anklage ändern und das Strafmaß erhöhen.

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