Paukenschlag:

Verfahren gegen Messer-Stecher am Donauinselfest eingestellt

16.07.2019

Opfer schloss in zeugenschaftlicher Befragung aus, dass 22-Jähriger ihn niedergestochen hatte - Ob Täter noch ausgeforscht werden kann, scheint fraglich.

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© TZ Oesterreich Lisi Niesner
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Wien. Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gegen einen 22-Jährigen eingestellt, der verdächtigt worden war, in der Nacht auf den 22. Juni am diesjährigen Donauinselfest einen 26 Jahre alten Mann niedergestochen und lebensgefährlich verletzt zu haben. Wie Behördensprecherin Nina Bussek am Dienstag auf APA-Anfrage mitteilte, waren dafür die Angaben des Opfers ausschlaggebend.

Demnach schloss der 26-Jährige in seiner zeugenschaftlichen Befragung - diese war erst einige Zeit nach dem Messerangriff möglich, nachdem sich der Zustand des Schwerverletzten stabilisiert hatte - dezidiert aus, dass der junge Afghane der Täter war, der ihn angegriffen hatte. Damit bestätigte sich die Ansicht der Staatsanwaltschaft, die die Beweislage gegen den 22-Jährigen nicht für ausreichend genug gehalten hatte, um diesen in U-Haft nehmen zu lassen.

 

Verdächtiger bestritt Bluttat

Der 22-Jährige war verdächtigt worden, am Donauinselfest zunächst der Freundin des 26-Jährigen die Handtasche entrissen zu haben. Der 26-Jährige hatte die Verfolgung des Diebs aufgenommen und diesen im Bereich der Brigittenauer Brücke eingeholt. Es entwickelte sich ein Handgemenge, in dessen Verlauf dem 26-Jährigen die Klinge eines Messers in den Oberkörper gerammt wurde. Im Zuge einer Sofortfahndung nahmen wenig später Beamte der Bereitschaftseinheit (BE) den 22 Jahre alten Afghanen unweit vom Tatort als vermeintlichen Täter fest. Dieser bestritt vehement jeden Zusammenhang mit der Bluttat.

Nachdem erwiesen ist, dass diese Verantwortung der Tatsache entsprochen hat, geht die Suche nach dem Täter weiter. Ob dieser noch ausgeforscht werden kann, ist allerdings fraglich. "Es gibt derzeit keine weiteren Ermittlungsansätze", gab Staatsanwaltschafts-Sprecherin Bussek bekannt. Das Verfahren sei deshalb vorerst abgebrochen worden.
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