Die E-Scooter boomen in Wien. Die Polizei informiert nun über Vorschriften und Verbote.
Nach dem zweiten schrecklichen Unfall mit einem E-Roller in Wien geht die Polizei nun härter gegen E-Roller-Fahrer vor und kündigte jetzt verstärkte Kontrollen an.
Wie ÖSTERREICH berichtete, wurde vergangene Woche eine 59-jährige Wirtin vor ihrem Kaffeehaus in Wien-Wieden von einer Touristin, die auf einem E-Scooter unterwegs war, mit voller Wucht von hinten gerammt. Die Wirtin erlitt einen Arm- und einen Beckenbruch und lag vier Tage lang im Spital.
Richtlinien werden von der Exekutive via Video bekanntgegeben
Vorab möchte die Exekutive die Nutzer von Tretrollern mit Elektrobetrieb per Video darüber informieren, was alles verboten ist und auf was besonders geachtet werden muss. E-Tretroller bis zu 25 km mit bis zu 600 Watt werden als Fahrräder eingeordnet und unterliegen denselben Bestimmungen.
Befahren des Gehsteigs mit E-Scooter verboten
Die Benützung ist nur dort erlaubt, wo auch Fahrrad fahren gestattet ist: auf Straßen, Fahrrad- oder Mehrzweckstreifen. Das Befahren des Gehsteigs ist verboten. E-Scooter müssen zwei voneinander getrennte Bremsvorrichtungen aufweisen, Reflektoren hinten, vorne und an den Seiten haben und eine Klingel besitzen. Für Fahrer gilt die 0,8-Promille-Grenze.
Das Video mit weiteren Hinweisen ist auf dem Youtube-Kanal „Polizei Österreich bewegt“ und auf der Facebook-Seite der Wiener Polizei zu sehen.