Schaden im fünfstelligen Euro-Bereich inkriminiert.
Gegen drei junge Sprayer, die seit Jahresbeginn in Wien Fassaden, U-Bahn-Stationen und abgestellte Fahrzeuge vor allem mit dem Schriftzug "Porno" verunstaltet und einen Schaden im fünfstelligen Euro-Bereich angerichtet haben sollen, ist am Freitag am Wiener Landesgericht verhandelt worden. Die Hauptangeklagten - eine 23-jährige Tätowiererin und ihr um zwei Jahre älterer Ex-Freund - behaupteten, sie hätten ihre Graffitos im Wesentlichen auf legalen Flächen angebracht.
Beweise
Sie wurden jedoch unter anderem von Videos belastet, die der 25-Jährige auf seinem Instagram-Account veröffentlicht hatte und die das Paar frisch am Werk zeigen sollen. Während die 23-Jährige von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, stellte ihr Ex-Partner in Abrede, seine damalige Freundin gefilmt zu haben. Bei der Frau, die auf dem Bildmaterial zu sehen ist, handle es sich gar nicht um die 23-Jährige. Er selbst habe auch nicht die Videos aufgezeichnet, sondern im Internet gefunden und auf seinem Handy abgespeichert. Auf Vorhalt des Richters, dass die gefilmte Frau der Angeklagten äußerst ähnlich schaue, meldete sich diese kurz zu Wort: "Ich habe eine Zwillingsschwester."
Staatsanwaltschaft
Die beiden Hauptangeklagten waren in Begleitung einer aus Deutschland stammenden Psychologiestudentin im Februar auf frischer Tat erwischt worden, als sie die Plane eines Lkw "verzierten". Im Zuge der Erhebungen wurden dem Paar zunächst an die 60 Fakten angelastet, bei etlichen ließ sich allerdings die Täterschaft nicht eindeutig zuschreiben. Letzten Endes warf ihnen nun der Staatsanwalt neun gemeinsam begangene Fakten vor. Darüber hinaus hatte sich die 23-Jährige für sieben Solo-Aktionen zu verantworten, der 25-Jährige für zwei.
Suchtmitteldelikte
Der Mann sitzt seit 2. Dezember sogar in U-Haft. Er wurde festgenommen, da er zwei Vorstrafen wegen Suchtmitteldelikten aufweist und zuletzt aus einem Supermarkt Alkohol im Wert von 11,9 Euro gestohlen haben soll. Im April hatte man bei ihm bei einer Hausdurchsuchung umfassendes Beweismaterial sichergestellt, das ihn hinsichtlich der Sachbeschädigungen belastete. Dessen ungeachtet soll danach in der ganzen Stadt weitere Graffitos angebracht haben "Ich habe das fast nur auf legalen Flächen gemacht. Aber es gibt Ausnahmen", verantwortete er sich nun im Grauen Haus. Zu den konkret von der Anklage umfassten Taten war er dann allerdings nicht geständig, als ihm der Richter diese - zum Teil mithilfe von Bildern aus Überwachungskameras - einzeln vorhielt. "Das bin nicht ich", versicherte er jedes Mal, nachdem er einen Blick auf das ihm vorgelegte Foto warf. "Dabei haben'S da sogar dieselbe Hose an wie heute", hielt der Richter in einem Fall fest.
Lockdown
Die Verteidigerin der 23-Jährigen, bei der ebenfalls eine Hausdurchsuchung stattgefunden hatte, betonte, dort vorgefundene Spraydosen und mit Lack beschmierte Kleidungsstücke taugten nicht als die Angeklagte belastende Indizien. Diese arbeite in einem Tattoo-Studio. Es handle sich um berufsbedingt benötigtes Material, bei ihrem Job werde die Kleidung ihrer Mandantin manchmal schmutzig.
Die junge Deutsche, der ein einziges Faktum nachzuweisen war, legte ein Geständnis ab. Sie habe Anfang Februar sehr unter dem coronabedingten Lockdown gelitten: "Man hat nichts tun können. Es gab keine Clubs, keine Lokale. Mir ist zu Hause die Decke auf den Kopf gefallen." Sie habe sich mit den Hauptangeklagten getroffen, mit diesen Alkohol getrunken und diese dann begleitet: "Es war ein Erlebnis." Das Verfahren gegen die ebenfalls 23-Jährige wurde im Hinblick auf ihre geständige Verantwortung und bisherige Unbescholtenheit diversionell erledigt. Sie war zur Zahlung einer symbolischen Buße von 50 Euro bereit, im Gegenzug wurde die Anzeige zurückgelegt. Der Staatsanwalt war damit einverstanden, die Entscheidung ist rechtskräftig.