Aber zehn Monate Haft

Prostituierte mit Hundeleine gewürgt: Freispruch von Mordversuch

04.04.2019

58-Jähriger wegen Körperverletzung und Nötigung nicht rechtskräftig verurteilt.

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© Symbolbild / Getty Images
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Ein 58-Jähriger ist am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf des Mordversuchs an einer Geheimprostituierten im Juli 2018 einstimmig von den Geschworenen frei gesprochen worden. Er wurde stattdessen wegen Nötigung und Körperverletzung zu zehn Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Was genau im Juli 2018 in einem Parkhaus in Wien-Leopoldstadt in der Nähe des Praters passiert ist, war nicht mehr ganz leicht herauszufinden. Der Beschuldigte soll in seinem Auto eine Ungarin, die offensichtlich als Geheimprostituierte arbeitete, mit einer Hundeleine gewürgt, mehrfach geschlagen und dabei immer wieder "Tod, Tod, Umbringen" geschrien haben. Erst nachdem ihm das Opfer in die Hand gebissen hatte, konnte es in Todesangst fliehen. Für die Staatsanwaltschaft war das Vorgehen des Beschuldigten derartig aggressiv, dass sie Anklage wegen versuchten Mordes erhob.

Angeklagter: "Sie wurde zur Furie"

Der Angeklagte stellte dies bei seinem Schwurprozess (Vorsitz: Patrick Aulebauer) in Abrede und bekannte sich "nicht schuldig". Dem 58-Jährigen zufolge hatten die beiden ausgemacht, für 50 Euro im Auto Sex zu haben. Dabei lag die Frau anfangs auf der Hundeleine, die er dann vom Sitz entfernte. Diesen Moment soll die Frau ausgenutzt haben, um aus seiner Geldbörse Geld zu stehlen. "Ich habe gesehen, dass sie Scheine in der Hand hatte", so der Angeklagte.

Als er sie zur Rede stellte und die Polizei holen wollte, sei sie "zur Furie" geworden und habe ihn zwei Mal in die Hand gebissen. Um sich zu befreien, schlug er ihr mit der Faust mehrmals auf den Kopf und packte sie stark am Genick. Die Frau flüchtete dann nackt aus dem Auto und schrie "Polizei, Polizei". "Da habe ich Panik bekommen", meinte der Angeklagte. Jedenfalls fuhr er mit dem Auto fluchtartig davon und durchbrach dabei die Sicherungssperre bei der Ausfahrt. Ein Mitarbeiter der Garage verständigte dann die Polizei.

Frau wollte Geheimprostitution verbergen

Bei ihrer Einvernahme bei der Polizei wollte die Frau dann offenbar verbergen, dass sie der Geheimprostitution nachging. Sie erklärte, dass sie dem Mann beim Reinigen des Autos helfen wollte und dieser dann plötzlich über sie hergefallen ist. Auch bei der Befragung des Anwalts des Beschuldigten, Phillip Bischof, vor Gericht verwickelte sie sich in massive Widersprüche. Selbst als sich ihre Angaben anhand der Videoaufzeichnungen als unschlüssig herausstellten, wich sie nicht von ihrer Version ab. Er habe "Du wirst sterben!" gerufen und ihr die Kleider vom Leib gerissen. Sexuelle Handlungen habe er keine vorgenommen.

Gegen den Beschuldigten sprach seine einschlägige Vita. Der Mann ist mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestraft und verbrachte 18 Jahre in Haft, etliche Jahre davon im geschlossenen Maßnahmenvollzug. Aus diesem wurde er zuletzt 2008 unter Auflagen entlassen. Die gerichtlich beauftragte psychiatrische Gutachterin empfahl dann auch, den Mann erneut in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter einzuweisen.

Die Geschworenen folgten in ihrem Schiedsspruch aber nicht dem Vorwurf des Mordversuchs samt erneuter Unterbringung. Sie verurteilten den Beschuldigten vielmehr einstimmig zu zehn Monaten Haft wegen Nötigung und Körperverletzung. Zudem wurden seine Bewährungsauflagen von zehn auf 15 Jahre erhöht. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

 

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