Wien

Prozess gegen falsche Spendensammler

04.03.2015

Ehepaar und Nichte mussten sich  vor Gericht verantworten.

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© Öst. Kinder-Krebs-Hilfe
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Ein Wiener Ehepaar und seine 15-jährige Nichte mussten sich am Mittwoch als falsche Spendensammler vor Gericht verantworten. Die drei sowie noch nicht strafmündige Kinder gaben vor, für das St.-Anna Kinderspital zu sammeln, tatsächlich behielten sie die zusammengetragenen 217,20 Euro für den Eigenbedarf. Alle drei wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt.

Durch Plakat kam man auf die Idee
Als die Familie in ihrem Wohnhaus ein Plakat von der Kinderkrebshilfe sah, kamen die Kinder auf die Idee, für die St.-Anna-Forschung Spenden zu sammeln. Dafür wurden eigene Sparbüchsen in den Kinderzimmern aufgestellt, die regelmäßig befüllt wurden. "Jedes Mal, wenn nach dem Einkauf Kleingeld übrig geblieben ist, haben wir etwas in diese Büchse gegeben", sagte der 31-jährige Onkel.

Keine Genehmigung
Als die Kinder Spendensammler auf der Straße sahen, wollten sie es ihnen gleich tun. "Ich hab mich von den Kindern mitreißen lassen", sagte der arbeitslose 31-Jährige. Er ging mit den Kindern und der Büchse im September 2014 auf der Wiener Einkaufsstraße Landstraßer Hauptstraße auf und ab. Polizisten wurde auf die Gruppe aufmerksam und erklärten ihnen, dass das Sammeln von Spendengeldern ohne Genehmigung verboten ist.

Hausbewohner rief die Polizei
Obwohl sie keine Erlaubnis hatten, wiederholten sie ihre Sammelaktion im Dezember, indem der 31-Jährige und seine 29-jährige Frau mit den Kindern in Wien-Liesing an Wohnungstüren klopften und Adventlieder zum Besten gaben. Ein Hausbewohner rief schlussendlich die Polizei, weil ihm die angebliche St.-Anna-Spendenaktion seltsam erschien.

Die drei Angeklagten bekannten sich schuldig, betonten jedoch, dass sie planten, das Geld in jedem Fall der Kinderkrebsforschung zukommen zu lassen. Der 31-Jährige wurde zu sieben Monaten, seine Frau zu sechs Monaten und die 15-jährige Nichte zu drei Monaten bedingt verurteilt. Der Richterspruch des Ehepaars ist bereits rechtskräftig, das Urteil der Jugendlichen nicht.
 

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