Betrug laut Gericht "absolut nicht nachweisbar" - Freisprüche für Arzt und mitangeklagte Patienten nicht rechtskräftig.
Wien. Ein renommierter Wiener Psychiater ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, mehrere Patienten wissentlich falsch befundet zu haben und eine Berufungsfähigkeits- bzw. Invaliditätspension ermöglicht zu haben, die ihnen nicht zugestanden wäre. Auch die betroffenen mitangeklagten Patienten wurden freigesprochen.
Der angeklagte schwere gewerbsmäßige Betrug sei "absolut nicht nachweisbar", stellte der vorsitzende Richter Michael Tolstiuk in der Begründung klar. Der Psychiater habe keine falschen Urkunden erstellt, ein entsprechender Vorsatz sei nicht nachgewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.