Urteil nicht rechtskräftig

Prozess um tödliches Sex-Date: Sieben Jahre Haft

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Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wien. Ein 52-Jähriger ist am Montag bei seinem Prozess am Wiener Straflandesgericht von den Geschworenen einstimmig vom inkriminierten Vorwurf der Vergewaltigung mit Todesfolge freigesprochen worden. Der 13-fach vorbestrafte Mann wurde von den Geschworenen stattdessen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (§ 205 StGB) und des schweren Raubes für schuldig befunden und zu sieben Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde er in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der Angeklagte war beschuldigt worden, in der Nacht auf den 1. Oktober 2021 einen 43 Jahre alten Mann mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt und letzten Endes getötet zu haben, indem er ihm eine Überdosis Drogen intravenös verabreichte. In diesem Punkt widersprachen die Geschworenen der Anklage. Der 52-Jährige gab nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin Anna Mair genauso wie die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass der Angeklagte dem Opfer Liquid Ecstasy verabreicht sowie Mephedron (eine synthetische Substanz aus der Stoffgruppe der Cathinone, Anm.) in den linken Arm gespritzt hat. Dies bestritt der Angeklagte bei seinem Prozess. Der Mann sei "schon beeinträchtigt" zu einem "Sex-Date" bei ihm erschienen und habe sich dann in seiner Wohnung weiter an bei ihm vorrätigen Drogen bedient und sei schließlich eingeschlafen. Der Beschuldigte gab bei seiner Einvernahme an, auch keinen "Drogensex", sondern "Liebe, Zuneigung und Geborgenheit" gesucht zu haben.

Leiche in einer Bettzeuglade verstaut

Als er um 6.00 Uhr wieder mit dem Opfer intim werden wollte, bemerkte der Angeklagte dann, dass dieses tot war. Anstatt die Rettung zu rufen, verstaute der Angeklagte die Leiche in einer Bettzeuglade, weil er "nicht bereit für eine Festnahme" war, wie er begründete. Die sterblichen Überreste des Opfers wurden erst drei Wochen später gefunden.

Schuldig gesprochen wurde der Mann wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person. Entsprechende Videos, die vom Beschuldigten selbst in der Tatnacht aufgenommen wurden, wurden den Geschworenen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt. Dabei war zu sehen, wie sich der 52-Jährige mehrmals an dem wehrlosen Mann verging, wobei dieser laut medizinischem Gutachten zwar schwer beeinträchtigt, aber noch am Leben war. Hätte der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt medizinische Hilfe gerufen, hätte das Leben des Mannes wohl gerettet werden können.

Schuldig gesprochen wurde der 52-Jährige auch wegen des Vorwurfs des schweren Raubes. Demnach fuhr er - während sein Opfer ohnmächtig war - in dessen Wohnung und entwendete unter anderem einen Flachbildschirm-Fernseher. Auch einem weiteren Mann, der sich als Privatbeteiligter dem Verfahren angeschlossen hatte, stahl er dem Urteil zufolge mehrere Golddukaten.

Mann in Anstalt eingewiesen

Mit der Unterbringung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (§ 21 Absatz 2 StGB) folgten die Geschworenen der Empfehlung von dem Gerichtssachverständigen Peter Hofmann. Dessen psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem mehrfach vorbestraften Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung samt sexueller Devianz bis hin zur Nekrophilie, die durch den jahrelangen Drogenkonsum begünstigt wurde, eine Schuldzurechnungsunfähigkeit lag aber nicht vor. Der Psychiater sprach sich aber dennoch dringend dafür aus, den Beschuldigten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, da eine hohe Gefahr der Tatwiederholung bestehe.

Der am Montag weiterverhandelte Fall war auch nicht der erste Vorfall: Schon im vorangegangenen Mai hatte die Polizei in der Wohnung des Angeklagten einen toten Mann entdeckt. Das wurde damals als bedenklicher Todesfall eingestuft, im Zuge der weiteren Erhebungen stellte sich heraus, dass dieser sich ebenfalls mit dem 52-Jährigen zum Drogen-Sex getroffen haben dürfte.

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