Wegen simpler Formfehler müssen Teile des Prozess zum Wien-Attentat wiederholt werden. Die Schuldsprüche wegen Mordes und terroristischer Straftaten bleiben zwar rechtskräftig - die Vorwürfe wegen Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie kriminellen Organisation müssen neu verhandelt werden.
Wien. Peinlicher geht's nicht: Der Prozess gegen mehrere Unterstützer des Wien-Attentäters, der im Februar 2023 mit lebenslangen Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte und langjährigen Haftstrafen für zwei weitere Männer zu Ende gegangen ist, muss in Teilen wiederholt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob nach einer Nichtigkeitsbeschwerde die Schuldsprüche von fünf Angeklagten teils auf. Rechtskräftig sind dagegen die Verurteilungen wegen der Begehung terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord.
Aufgehoben wurden laut OGH die Schuldsprüche wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation. Grund dafür seien ein Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung und eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs, hieß es in einer Aussendung des Höchstgerichts.
Davon unberührt blieben die Schuldsprüche wegen des Beitrags zum Mord, der terroristischen Straftaten sowie die Verurteilungen nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Waffengesetz. Über die aufgehobenen Anklageaspekte der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation muss nun ein Geschworenensenat beim Wiener Straflandesgericht erneut entscheiden.