Fall Bakary J.
Pürstl zweifelt an Angaben der Ex-Polizisten
10.11.2014Polizeipräsident: Fälschlich abgelegte Geständnisse "unglaubwürdig".
Dass sich ein unschuldiger Polizist von der Dienstbehörde wahrheitswidrig zu einem Geständnis der Folter hinreißen lassen sollte, klinge völlig unglaubwürdig. Das erklärte der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl in Zusammenhang mit dem Fall Bakary J. am Donnerstag. Drei der vier vor acht Jahren wegen Quälens eines Gefangenen verurteilten ehemaligen Polizisten haben ihre Geständnisse widerrufen.
Die ehemaligen Wega-Beamten streben eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens an. Am Montag hatten sie vor Journalisten erklärt, dass ihnen von Vorgesetzten der Verbleib im Polizeidienst im Fall einer milden Bestrafung in Aussicht gestellt worden sei. Und dafür wären Geständnisse die Voraussetzung gewesen. "Ich bin überzeugt, dass die Folgen einer Verurteilung wegen eines Folterdeliktes wohl jedem Polizeibeamten von Anfang an klar sind", so Pürstl in einer Aussendung. Die drei Beamten erhielten im August 2006 acht Monate bedingt.
Generell machte die Landespolizeidirektion Wien darauf aufmerksam, dass sie mit dem Fall aktuell nicht befasst ist. "Die Beibringung neuer Tatsachen oder Beweise, die ein anderes Urteil begründen könnten, obliegt den rechtskräftig Verurteilten. Sofern die Polizei vom Landesgericht nicht mit Ermittlungen beauftragt wird, liegt in diesem Stadium des Wiederaufnahmeverfahrens keine Zuständigkeit vor", hieß es in der Aussendung. Daher äußere man sich auch nicht zu Spekulationen über Versäumnisse in der damaligen Ermittlungsarbeit. Für Verwunderung hatte gesorgt, dass ein medial verbreitetes Foto des verletzten Bakary J. nicht der Anzeige angeschlossen war, welche die Frau des Gambiers erstattet hatte.
Fall Bakary J. - Chronologie
Am 7. April 2006 ist der gebürtige Gambier Bakary J. von Wega-Polizisten in eine Wiener Lagerhalle gebracht und schwer misshandelt worden, nachdem er sich gegen seine Abschiebung gewehrt hatte. Obwohl es rechtskräftige Urteile gegen die vier Beamten gab und drei von ihnen aus dem Polizeidienst entfernt wurden, ist der Fall nicht aus der öffentlichen Diskussion verschwunden. Eine Chronologie:
7. April 2006: Drei Beamte der Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (Wega) versuchen, den Schubhäftling Bakary J. über den Flughafen Schwechat in seine Heimat Gambia abzuschieben. Der Mann, der mit einer Wienerin verheiratet ist und zwei Kinder hat, wehrt sich, sodass sich der Pilot der Linienmaschine weigert, ihn an Bord zu lassen. Die Polizisten bringen ihn daraufhin in eine Wiener Lagerhalle und misshandeln ihn schwer. Ein vierter, der ihnen die Halle aufgesperrt hat, wendet sich nicht gegen die Aktionen seiner Kollegen.
13. April 2006: Der Fall gerät ans Tageslicht. Die drei Hauptverdächtigen werden vorläufig suspendiert, gegen sie wird wegen Quälens eines Gefangenen und gefährlicher Drohung ermittelt. Bakary J. bleibt unterdessen weiterhin von Abschiebung bedroht.
1. Juni 2006: Es wird ein gerichtsmedizinisches Gutachten bekannt, demzufolge Bakary J. schwere Verletzungen erlitten hat. Die Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich berichtet von Frakturen des Jochbeins, des Kiefers und der Augenhöhle.
21. Juli 2006: Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt gegen alle vier Polizisten Anklage wegen Quälens eines Gefangenen.
30. August 2006: Der Strafprozess gegen die vier Beamten beginnt. Sie bekennen sich schuldig, Bakary J. geprügelt und schwer verletzt zu haben. "Es sind uns die Nerven durchgegangen", sagen sie.
31. August 2006: Die drei Polizisten, die Bakary J. in die Lagerhalle gebracht und geprügelt haben, werden zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Ihr Kollege, der ihnen die Halle geöffnet hat, erhält sechs Monate bedingter Haft. Die Urteile werden sofort rechtskräftig. Wegen der Strafhöhe von unter einem Jahr werden die Beamten nicht automatisch aus dem Dienst entfernt. Der Ball liegt nun bei der Disziplinarkommission. Von Menschenrechtsaktivisten kommt heftige Kritik.
15. Dezember 2006: Die Disziplinarkommission verhängt Geldstrafen über die Beamten, hebt deren Suspendierungen allerdings auf. Der Disziplinaranwalt und die Verteidigung berufen.
11. September 2007: Die Disziplinar-Oberkommission im Bundeskanzleramt entscheidet, dass die Beamten im Dienst bleiben. Außerdem setzt sie die Geldstrafen herab.
28. Oktober 2008: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gibt einer Berufung des Disziplinaranwaltes statt und stellt fest, dass die Bestrafung der Beamten durch die Disziplinarbehörden zu milde war. Damit stehen die Polizisten wieder vor ihrer Suspendierung.
8. Jänner 2010: Die Disziplinar-Oberkommission entfernt im zweiten Anlauf drei Polizisten aus dem Polizeidienst. Der vierte, der die Halle aufgesperrt hat, erhält die finanzielle Höchststrafe und darf nur noch Innendienst versehen. Zweieinhalb Monate später erkennt der VwGH einer Beschwerde eines Verteidigers aufschiebende Wirkung zu.
24. April 2012: Die drei Beamten werden endgültig aus dem Polizeidienst entfernt. Das entscheidet die Disziplinar-Oberkommission im Bundeskanzleramt. Knapp ein Monat später entschuldigt sich der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck, bei Bakary J. und stellt ihm eine Entschädigung in Aussicht.
24. Juli 2012: Das seit 2005 bestehende Aufenthaltsverbot gegen Bakary J. ist aufgehoben, wie Grundböck bestätigt. Damit darf er nun einer geregelten Arbeit nachgehen.
10. Dezember 2012: Bakary J.'s Anwalt Nikolaus Rast fordert von der Republik 750.000 Euro Schadenersatz für seelische und körperliche Schmerzen. Er stützt seine Forderung auf ein Gutachten. Knapp ein Monat später bringt er Amtshaftungsklage ein und fordert 384.000 Euro Schadenersatz sowie eine monatliche Rente von 1.000 Euro brutto. Der tatsächliche Streitwert beträgt 274.000 Euro, da bereits 110.000 Euro an Bakary J. und seine Familie überwiesen wurden.
19. Oktober 2014: Via "Kronen Zeitung" wenden sich die drei verurteilten Ex-Polizisten an die Öffentlichkeit. Sie widerrufen ihre Geständnisse, stellen in den Raum, dass sich Bakary J. die schweren Verletzungen selbst beigebracht haben könnte, und wollen eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen.
30. Oktober 2014: Bakary J.'s Anwalt Nikolaus Rast reagiert mit einer Verleumdungsanzeige gegen die Beamten.