Überfall
Räuber fügt Wienerin Schnittwunde zu
18.01.2016
Für eine Beute von 25 Euro drohen dem 36-Jährigen fünf Jahre haft.
Nach einem brutalen Überfall auf eine Radfahrerin ist ein 36-Jähriger am Montag im Wiener Landesgericht zu einer fünfjährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der "Räuber mit dem Knautschgesicht" - so hatte sie ihn in ihrer Zeugenaussage bezeichnet - hatte der 46-Jährigen mit einem Messer eine Schnittwunde im Gesicht zugefügt, als sie ihre Handtasche nicht hergeben wollte.
"Wennst ka Ruah' gibst, pack i mei Messer aus."
Zunächst hatte der Täter der Frau, die gegen 22.00 Uhr in Wien-Margareten ihr Fahrrad heimwärts schob, ansatzlos einen Faustschlag gegen den Kopf verpasst. Die 46-Jährige begann laut zu schreien und ergriff die Tasche, die sie sich unter keinen Umständen abnehmen lassen wollte. Darauf drohte ihr der Räuber unmissverständlich: "Wennst ka Ruah' gibst, pack i mei Messer aus."
Die Frau ließ sich nicht einschüchtern, worauf der Täter tatsächlich ein Klappmesser zückte und ihr das Gesicht verunstaltete. Damit war der Widerstand der Frau gebrochen. In ihrer Tasche befand sich eine Börse mit 25 Euro. Der Räuber flüchtete, ließ am Tatort allerdings das Messer mit seinen DNA-Spuren zurück.
Der Angeklagte will alkoholisiert gewesen sein
Dieser Umstand führte Ende Juli zur Festnahme des Mannes. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dieser Frau wehgetan habe", gab er nun als Angeklagter zu Protokoll. Er behauptete, damals derart alkoholisiert gewesen zu sein, dass er sich an nichts mehr erinnern könne. Der Tatort lag übrigens gerade einmal 220 Meter von seiner Wohnung entfernt. Das Opfer befindet sich seit dem Überfall in medizinischer und psychologischer Betreuung. Demnächst hat die Frau einen OP-Termin - sie möchte sich die Narbe im Gesicht "weglasern" lassen.
Für die "sehr brutale Vorgangsweise" komme eine geringere als die verhängte Strafe nicht in Betracht, erteilte Richterin Sylvia Primer in der Urteilsbegründung dem Verteidiger eine Abfuhr, der sich für eine teilbedingte Haftstrafe stark gemacht hatte. Der 46-Jährigen sprach der Schöffensenat ein Schmerzengeld von 2.000 Euro zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.