Bank schmettert Schadensersatzforderung ab
Räuber schoss Kundin an - Opfer verhöhnt
07.09.2020Eine Kundin (58) wurde in einer Bawag-Filiale zu Beginn des Lockdowns niedergeballert.
Wien. Diese Ausführung muss man sich einmal auf der Zunge ergehen lassen: „Die Verletzung der klagenden Partei ist neben dem Täter auch kausal auf das Verhalten der klagenden Partei zurückzuführen. Durch das außergewöhnliche und risikoerhöhende Verhalten der klagenden Partei fehlt es jedenfalls an der notwendigen Adäquanz für den Schadenersatzanspruch.“
So lehnen die Rechtsvertreter der Bank, in der sich am 3. April die folgenschweren Szenen abspielten, die Forderung nach 50.000 Euro Schmerzensgeld für körperliche und psychische Schäden von Julia L. ab. Ein mit Corona-Maske vermummter Täter war in die Filiale am Rennbahnweg gestürmt, hatte „Überfall!“ gerufen und alle Anwesenden mit gezückter Pistole aufgefordert, sich auf den Boden zu legen. Nur Julia L. lief vom Foyer zum Ausgang – und sei damit quasi selber schuld, dass es „zum bedauerlichen Schuss des Täters auf die klagende Partei kam“.
Security ließ Frau trotz Überfalls in Filiale
Kontoführung. Nüchtern wischt die Bank auch alle anderen Argumente, die für eine Mitschuld des Geldinstitutes sprechen, vom Tisch: Es sei kein Insider-Delikt gewesen, weil die Geldlieferungen an eine andere Firma ausgelagert seien; einem erst kürzlich umgeschulten Security, der Julia L. trotz Überfalls in die Filiale ließ, wäre kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Und Geldlieferungen in der Filialöffnungszeit seien „Marktpraxis“.
Wie berichtet, schenkte die Bank der schwerst verletzten Julia L., die nur knapp überlebte, als Trostpflaster einen Blumenstrauß und fünf Jahre Gratiskontoführung im Wert von 176 Euro. Das brachte die Wienerin derart in Rage, dass sie via ÖSTERREICH an die Öffentlichkeit ging. Daraufhin übernahm Anwältin Astrid Wagner die brisante Causa. Sie ist von der erneut wenig verständnisvollen Reaktion der Bank ebenfalls enttäuscht: „Meine Mandantin leidet noch immer an Flashbacks, Albträumen und Schmerzen. Ich werde ihre Ansprüche mit aller Vehemenz gerichtlich durchsetzen.“
R. Kopt