Geschwächte Schülerin verletzt
Ramadan: Lehrer warnen vor Fasten
07.05.2019Mit Begin des Fastenmonats warnt die Lehrergewerkschaft vor Fasten in der Schule.
Der Ramadan begann am Montag – generell dürfen Muslime von Sonnenauf- bis -untergang weder essen noch trinken. In den Schulen kann eine strenge Auslegung der Regeln zu Problemen führen. Lehrergewerkschafter Paul Kimberger zu ÖSTERREICH: „Wir hatten den Fall eines Mädchens, das von der Sprossenwand fiel und sich den Oberschenkel brach. Es hatte weder getrunken noch etwas gegessen, offensichtlich auf Bitte der Eltern.“
Gerade in Ballungsräumen gebe es inzwischen auch schon viele Schüler, die auch in der Schule fasten. Trotzdem ist der Gewerkschafter gegen ein Verbot – meistens reiche ein Gespräch des Islamlehrers mit den Eltern.
Anders die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft. Sie schreibt klipp und klar: „Kinder sind vom Fasten, wie Alte, Schwangere, Stillende oder Kranke, ausgenommen.“
Was sagt die Islamische Glaubensgemeinschaft?
Wenige Ausnahmen. Tatsächlich sind vom Fastengebot laut Islamischer Glaubensgemeinschaft IGGÖ sehr wohl Kinder betroffen, die „körperlich reif und geistig gesund sind“ – bedeutet: mit Beginn der Pubertät. Darüber sollten, so heißt es in einem Elternbrief der IGGÖ, Eltern mit dem Kind zusammen entscheiden. Definitiv ausgenommen sind nur Kinder auf Schul-, Ski- oder Sportwochen. Nicht aber automatisch vor dem Turnunterricht oder bei Prüfungen (z. B. Matura). Hier schreibt IGGÖ-Präsident Ümit Vural: „Wenn dein Körper signalisiert, dass es zu schwer wird, kannst du das Fasten abbrechen.“ Allerdings muss der Tag später nachgeholt werden. (G. Schröder)
Volksschulen: Kopftuchtragen kostet bald 440 Euro
Mehrfach haben ÖVP und FPÖ versucht, das Kopftuchverbot in Volksschulen per Verfassungsgesetz zu beschließen, doch SPÖ und Neos haben ihr Ja verweigert. Heute beschließt die Koalition das Verbot einfachgesetzlich. In Kraft treten soll es spätestens Ende Juni, es gilt also auf jeden Fall ab Schuljahr 2019/20. Bei mehrfachen Verstößen drohen Strafen bis zu 440 Euro.
Die IGGÖ kündigte am Dienstag an, „alle rechtlichen Mittel“ gegen das Gesetz auszuschöpfen.