Erstmals wurde einem Mieter das Rauchen in der eigenen Wohnung verboten!
Knalleffekt in der hitzigen Diskussion um den Nichtraucherschutz: Erstmals in Österreich hat ein Gericht jetzt einem Mieter verboten, in den eigenen vier Wänden zu rauchen.
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Wiener qualmte nachts und störte andere Mieter
Wie kam es so weit? Der Wiener ist Zigarrenraucher und hat vornehmlich zwischen Mitternacht und drei Uhr früh auf seiner Loggia oder bei geöffnetem Fenster gepafft. Der Mieter schräg gegenüber fühlte sich dadurch gestört, weil der Geruch bis in sein Schlafzimmer gedrungen sei. Er klagte auf Unterlassung einer Immission.
Jetzt gab ihm das Bezirksgericht Innere Stadt Wien recht. Es stellte zudem fest, dass hier ein „erheblich nachteiliger Gebrauch“ vorliegt. Das ist immer dann der Fall, wenn durch das „Produzieren von Zigarrenrauch andere Mieter vertrieben und ihnen Gründe für eine vorzeitige Vertragsauflösung gegeben werden“.
Auch der Vormieter fühlte sich gestört und löste den Mietvertrag vorzeitig auf. Für ihn waren Atemwegserkrankungen der Kinder ausschlaggebend. Die Unterlassungsverpflichtung ist nicht an eine bestimmte Zahl von Zigarren gebunden. Erwartet wird, dass der Mieter die Entscheidung anfechtet.