EU-Gesundheitsregeln als Verbotsgrund

Razzia bei Wiener Weingut wegen "Schluck Impfung"

15.04.2021

Die ''Schluck Impfung'' des Bioweinguts Lenikus wurde beschlagnahmt. 

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© Lenikus
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Döbling. Es war ein Gag in Pandemiezeiten: Das Weingut Lenikus mit Dependancen in Grinzing und Parndorf brachte die Weine „Wiener Jaukerl“ und „Schluck Impfung“ auf den Markt. Motto: „Wirkt nicht gegen Viren, macht das Leben aber beschwingter.“ Lustig, lautete der Tenor. Die Bundeskellereiinspektion lachte aber nicht.

Begründung. Am 7. April kam die Benachrichtigung, dass der Name „Schluck Impfung“ wegen „gesundheitsbezogener Angaben“ unzulässig sei. Einen Tag später kam es zur „Razzia“, über 500 Flaschen wurden beschlagnahmt. Von der BKI heißt es dazu: „Wir haben Verständnis, dass der Marketing-Gag reizvoll ist. Die EU-Regeln lassen aber keinen Spielraum zu.“

Einspruch. Das Bioweingut wird Einspruch ein­legen. Auch Experte Andreas Natterer sieht die Beschlagnahmung als „überzogen“, da die Impfung hier „nicht wortwörtlich“ zu verstehen sei. Das Weingut ist hart im Nehmen: Es verkauft weiter – mit dem Wort „zensuriert“ auf dem Etikett...

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