12 Mal vorbestraft
Rolltreppen-Grapscher doch nicht auf freiem Fuß
03.10.2017
Wegen zahlreicher offener Verwaltungsstrafen sitzt der 36-Jährige im Wiener PAZ.
Der am Montag vom Wiener Landesgericht auf freien Fuß gesetzte 36-jährige Tscheche, der Mitte August mehrere Frauen in Wiener U-Bahn-Stationen belästigt hatte, wird derzeit im Wiener Polizeianhaltezentrum (PAZ) festgehalten. "Grund dafür sind zahlreiche offene Verwaltungsstrafen", gab Christian Pilnacek, Strafrechts-Sektionschef im Justizministerium, am Dienstagabend bekannt.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den 36-Jährigen, der bereits im Mai eine Frau bedrängt haben soll, wegen sexueller Belästigung ermittelt. Dieses Verfahren musste eingestellt werden, nachdem ein psychiatrisches Gutachten dem Verdächtigen Zurechnungsunfähigkeit und damit mangelnde Schuldfähigkeit bescheinigte. Der Mann soll an paranoider Schizophrenie leiden. Da die sogenannten Anlasstaten nicht ausreichten, um eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher anzudenken - dafür wäre eine Mindeststrafdrohung von einem Jahr erforderlich gewesen, die bei sexueller Belästigung nicht gegeben ist -, bestand keine Möglichkeit, den Mann weiter in der Justizanstalt Josefstadt zu behalten.
Adäquate Betreuung
Im Justizministerium ist man bestrebt, "dass solche Leute, die eine angemessene Betreuung benötigen, nicht einfach auf die Straße entlassen werden", wie Sektionschef Pilnacek im Gespräch mit der APA erläuterte. Bezogen auf den 36-Jährigen wird daher unter Einbindung von Zivilrechts-Experten des Justizministeriums, des Fonds Soziales Wien, des Psychosozialen Diensts und des Sachwalters des Mannes eine "Fallkonferenz" stattfinden, um nach seiner Entlassung aus dem PAZ eine adäquate Betreuung des psychisch Kranken zu ermöglichen, die auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung trägt.
Die von der Soko Brunnenmarkt aufgezeigten Versäumnisse - ein seit Längerem verhaltensauffälliger, der Polizei und der Justiz bekannter Schizophrener hatte eine Frau mit einer Eisenstange erschlagen, nachdem sich offenbar keiner für den Mann zuständig fühlte - dürften sich nicht wiederholen, betonte Pilnacek. Wenn U-Haft bei einem psychisch Kranken nicht möglich sei, gelte es dafür zu sorgen, dass dieser nicht sich selbst überlassen wird. Für solche Fälle müssten Zuständigkeiten geschaffen und auf gesetzlichem Weg institutionalisiert werden, forderte Pilnacek.