Fall fürs Gericht
Schlammschlacht um das Wiener Fernbus-Terminal
26.10.2023
Wien-Holding hat nie vereinbartes Geld für Bauzins erhalten, sollte aber volles Finanz-Risiko tragen und trotzdem Persilschein unterschreiben, dass keinerlei Einsprüche der Stadt gegen Baupläne möglich sind - dieser Streit wird die Gerichte beschäftigen.
Klage. Die nicht ganz überraschende Kündigung des Vertrags zum Fernbus-Terminal im Prater zwischen der Wienholding und Investor DBR (Ariel Muzicant und Markus Teufel) artet zur Schlammschlacht aus: Obwohl die Investoren schon im Mai den Vertrag kündigten, dann doch wieder weitermachen wollten und schließlich den bis 14. Juli zu unterzeichnenden Baurechtsvertrag nicht unterschrieben haben, klagen sie jetzt gegen die Kündigung durch die Wien-Holding. Den seit damals zu überweisenden Bauzins-Vorschuss blieb man übrigens bis heute schuldig.
Der Streit wurde jedenfalls immer mehr zur Schlammschlacht: Die Bedingungen der DBR wurden immer unannehmbarer, juristisch zum Minenfeld für die Wien-Holding. So sollte man einen Persilschein unterschreiben, dass keine Behörde oder sonstige Firma der Stadt irgendwelche Einsprüche beim Bau erhebt. Das wäre ein politisches Selbstmordkommando gewesen...
Ebenso wie die Erfüllung der Wünsche der Investoren, dass die Wien-Holding auf die vertraglich vereinbarte Valorisierung des Bauzinses verzichten solle und dass der Baubeginn bis zur Verbesserung der Lage am Immo-Markt bzw. einem Sinken des Leitzinses der EZB unter 300 Basispunkte verzögert werden sollte. Dann hätte die Wien-Holding bzw. die Stadt das volle finanzielle Risiko und die Mehrkosten zu schlucken gehabt, heißt es in einer Stellungnahme der Holding. Schließlich wollten die Investoren sogar ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass der Leitzins in absehbarer Zeit nicht fällt - die vollen Kosten beider Seiten, die bis dahin anfallen, hätte dann die Stadt bzw. die Wien-Holding zu tragen.
"Die Wien Holding lässt die Umwälzung von Mehrkosten auf die SteuerzahlerInnen nicht zu", heißt es in der Stellungnahme, die die Vertragsaufkündigung mit dem "wichtigen Rücktrittsgrund unüberbrückbarer Differenzen" und einer "wesentlichen Vertragsänderung" etwa beim Zeitverzug (Baubeginn sollte 2024 sein) begründete. Allein diese nachträgliche Änderung wäre laut Wettbewerbsrecht nicht zulässig, weil das allen vergaberechtlichen Eckpfeilern widerspräche und die Verantwortlichen der Stadt und der Holding zu einem Gesetzesbruch gezwungen hätte.
Man habe eine sechsmonatige Nachdenkpause und Gespräche angeboten - ohne dass dabei etwas herausgekommen sei. Außer, dass die Investoren gratis 300 garantierte Stellplätze für Pkw im Stadioncenter zusätzlich wollten, obwohl dies vertraglich nie vereinbart war...