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In Schönbrunn verstorben

Schock! Gerettete Tiger-Babys sind tot

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'Sie haben brav getrunken und an Gewicht zugenommen. Doch dann hat sich ihr Gesundheitszustand extrem verschlechtert und sie waren leider nicht zu retten.'

Wien. Vor zwei Wochen wurde der Tiergarten Schönbrunn von den Behörden mit der Aufzucht von zwei Tiger-Jungtieren betraut, die in einer Privatwohnung in Hainburg (NÖ) abgenommen wurden. Als die Tiere dem Tiergarten übergeben wurden, waren sie erst wenige Tage alt, winzig klein und völlig hilflos. Rund um die Uhr sorgten sich Tierpfleger und Tierärzte um die beiden.
 
Leider haben sie es dennoch nicht geschafft. Zootierarzt Thomas Voracek: „Am Anfang hat uns ihre Entwicklung noch optimistisch gestimmt. Sie haben brav getrunken und an Gewicht zugenommen. Über den Berg waren sie damit aber noch lange nicht. Am Wochenende ging es ihnen dann akut extrem schlecht und sie waren leider nicht zu retten.“ 
 
Die beiden Jungtiere hatten einen sehr schlechten Start ins Leben. Viel zu früh mussten sie ohne ihre Mutter aufwachsen. Ihr Schicksal hat nahezu ganz Österreich bewegt. Die Schönbrunner Tierpfleger sind als Ersatzeltern eingesprungen: füttern, Bauch massieren, streicheln. Leider gab es trotz all der Bemühungen vonseiten der Behörden und des Tiergartens schlussendlich kein Happy End. „Es ist sehr traurig, dass es die Tiger nicht geschafft haben. Wir möchten uns beim Tiergarten Schönbrunn und seinem engagierten Team dafür bedanken, dass er die beiden Tiere in seine professionelle Pflege übernommen hat“, erklärt der zuständige Bezirkshauptmann von Bruck an der Leitha Peter Suchanek. 
 

Prozess gegen Slowakin am 14. Oktober

 
Die 34-Jährige, die die mittlerweile gestorbenen Tigerbabys aus ihrem Heimatland Slowakei nach Österreich gebracht hatte, muss sich am 14. Oktober vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten. Der Frau drohen wegen des Verstoßes gegen Paragraf sieben des Artenhandelsgesetzes bis zu zwei Jahre Haft, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag auf APA-Anfrage mit.
 
Das entsprechende Gesetz regelt die Ein- und Ausfuhr wild lebender Tierarten. Tierquälerei wurde bei der Unterbringung der Raubkatzen in der Privatwohnung in Hainburg (Bezirk Bruck a.d. Leitha) nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht festgestellt.
 
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