Urteil
Sex mit 13-Jährigem: Knast für Wienerin
19.03.2015
Die 29-jährige Frau hat minderjährigen Sohn ihrer Freundin verführt.
Eine 29 Jahre alte Wienerin muss ins Gefängnis, weil sie mit dem 13 Jahre alten und damit noch unmündigen Sohn ihrer vormals besten Freundin eine "Liebesnacht" verbracht hat. Ein Schöffensenat verhängte am Donnerstag im Straflandesgericht über die Frau, die den einvernehmlichen Sex mit dem Buben abgestritten hatte, wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen 18 Monate teilbedingte Haft.
Probezeit auf Bewährung
Sechs Monate wurden unbedingt ausgesprochen, der Rest wurde der Angeklagten unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Bei der Strafbemessung fielen vier Vorstrafen wegen Diebstahls und nach dem Suchtmittelgesetz erschwerend ins Gewicht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, die 29-Jährige nahm die Strafe nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger an.
"Wenn man sich anschaut, was wirklich passiert ist, fällt es schwer, von einem Verbrechen zu sprechen", hatte Staatsanwalt Bernd Ziska beim Prozessauftakt Ende Jänner erklärt. Der Bub war nach Angaben von Familienangehörigen seit längerem in die Freundin seiner Mutter "verschossen", die einen Stock unter ihm gemeinsam mit ihrem langjährigen Lebensgefährten und einem neun Monate alten Sohn in einer Gemeindebauwohnung in Wien-Meidling lebt.
Am Abend des 5. August 2014 war die 29-Jährige bei ihrer Freundin eingeladen, wo die Frauen sich bestens unterhielten und bis weit in die Nacht hinein dem Alkohol zusprachen. Die Mutter des Buben, der ebenfalls mit am Tisch saß, weil er Ferien hatte und am nächsten Tag nicht zeitig aufstehen musste, legte sich schließlich müdigkeitsbedingt schlafen.
"Rumgemacht"
Während die Mutter schlummerte, vergnügte sich ihr Sprössling knapp sechs Wochen vor seinem 14. Geburtstag in seinem keine zwei Meter daneben befindlichen Bett mit ihrer Freundin. "Wir haben rumgemacht, und dann ist es halt passiert", hatte der aufgeweckt wirkende Bursch beim ersten Verhandlungstermin als Zeuge unter Wahrheitspflicht dem Gericht erklärt. Es hätten "beide gleichzeitig angefangen. Es sei zwar sein "erstes Mal" gewesen, "aber ich hab' gewusst, was geht."
Die Angeklagte versicherte demgegenüber, es sei zu keinerlei Berührungen mit dem Burschen gekommen, als sie gegen 1.30 Uhr die Wohnung verließ. Sie sei bloß neben ihm gesessen und habe mit ihm "geredet". Der Senat wertete dies als "Schutzbehauptung", während die Angaben des 14-Jährigen als "glaubwürdig und nachvollziehbar" eingestuft wurden, wie die vorsitzende Richterin Sonja Höpler-Salat darlegte. Bei einem Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren - Erwachsenen ist selbst einvernehmlicher Sex mit einer Person unter 14 Jahren strikt verboten - sei noch eine Strafe im untersten Bereich möglich, weil die Persönlichkeit des 14-Jährigen den Schluss zulasse, dass der Missbrauch "nicht dieses gravierende Ausmaß" erreicht habe, erläuterte die Vorsitzende sinngemäß.
Die Sache war aufgeflogen, weil in der Wohnhausanlage Gerüchte kursierten, die 29-Jährige leide an Hepatitis C. Diese Gerüchte kamen dem Jugendlichen zu Ohren, der darauf hin befürchtete, er könnte sich bei dem ungeschützten Geschlechtsverkehr infiziert haben. Versuche, mit der 29-Jährigen über dieses Thema zu sprechen, scheiterten. Die Frau reagierte weder auf Anrufe noch SMS. An ihrer Wohnungstür zu klopfen, wagte der Bursch aus Angst vor ihrem Lebensgefährten nicht. Schließlich vertraute er sich dem Freund seiner Mutter sowie seinem Onkel an, worauf die Ermittlungen ins Rollen kamen.