Sex mit 11-Jähriger
"Sittenwächter" verprügelten und quälten Teenie irrtümlich
15.02.2024Die beiden jungen Täter gingen fälschlicherweise davon aus, dass ihr 16-jähriges Opfer Sex mit einer 11-Jährigen hatte und das Video öffentlich postete.
Wien. Zu unbedingten Haftstrafen von sechs bzw. zehn Monaten sind Donnerstagmittag am Landesgericht zwei junge Burschen im Alter von 16 und 20 Jahren verurteilt worden. Die ungeachtet ihres jungen Alters bereits zwei Mal wegen Raubes Vorbestraften hatten sich am 29. Mai 2023 in Wien-Leopoldstadt als Sittenwächter aufgespielt, indem sie einen damals 16-Jährigen von einer Bank im Max-Winter-Park zerrten, zum Mitkommen zwangen und zusammenschlugen.
Die Angeklagten hatten irrigerweise vermutet, ihr Opfer sei auf einem Video zu sehen, das damals in den Sozialen Medien kursierte. Es zeigte einen jungen Mann beim Sex mit einer Elfjährigen, wobei der Mann die Szene mit dem eigenen Handy gefilmt und ins Netz gestellt hatte. Der 16-Jährige versicherte den ihm körperlich überlegenen Burschen, er sei nicht die Person auf dem Video und verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass sein Bart anders aussehe und er keine Narben am Oberkörper habe.
Dessen ungeachtet dirigierten die beiden Angeklagten und ein dritter Jugendlicher, der in einem separaten Verfahren als Beitragstäter bereits sechs Monate auf Bewährung ausgefasst hat, ihr Opfer in ein nahe gelegenes Gebäude, wobei sie zwei Pistolen zückten. Sie erklärten dem 16-Jährigen, er werde ein "Loch im Bein" haben, sollte er einen Fluchtversuch wagen. Im Stiegenhaus wurde dem Jugendlichen dann nahe gelegt, er solle endlich zugeben, dass er der Mann auf dem Sex-Video sei.
Als der 16-Jährige das weiter vehement abstritt, bugsierte ihn das Trio in den Keller, wo er intensiver bedroht und eingeschüchtert wurde, indem ihm eine Pistole gegen die Schläfe und die zweite gegen den Bauch gedrückt wurde. Der Jugendliche legte trotzdem kein Geständnis ab. Darauf kassierte er einen Faustschlag und, nachdem er zu Boden gegangen war, mehrere heftige Fußtritte. Als er sich nicht mehr rührte, liefen die Täter mit dem Handy ihres Opfers davon.
Vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Katharina Adegbite-Lewy) waren die gerichtserfahrenen Burschen nun umfassend geständig. Das schlug sich bei der Strafbemessung mildernd zubuche, wie die Richterin in der Urteilsverkündung betonte. Die Schuldsprüche wegen schwerer Nötigung und - bezogen auf das fremde Handy, das einer der beiden im Davonlaufen in ein Gebüsch geworfen hatte - dauernder Sachentziehung sind bereits rechtskräftig.