Nur drei Jahre Haft

Sohn tötete Vater im Vollrausch

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Seinen eigenen Vater erstach der 31-jährige Mario S. War er im Suff nicht zurechnungsfähig?

Wien. Man mag sich gar nicht vorstellen, wie es in diesem Reihenhaus in der Rickard-Lindström-Gasse in Favoriten zugegangen ist bzw. ausge­sehen hat. Manfred M. (59) und Sohn Mario S. (arbeitslos) lebten von den knapp 700 Euro Frühpension des Vaters, von denen sie sich nur Alkohol und Leberkäse kauften. War das Geld knapp, stieg man nicht nur sprichwörtlich auf Wasser und Brot um. Der Rest ging für Zigaretten drauf.

Mord Favoriten Sohn erstach Vater
© privat

Am Freitag, dem 4. August, war noch genug Geld im Zwei-Personen-Messie-Haushalt da. Und schon zum Frühstück will der Sohn eine Flasche Wodka, einen Liter Rosé-Wein und vier Red Bull konsumiert haben. Auch der Vater dürfte am Vormittag einiges kon­sumiert haben und legte sich wieder nieder. Ohne dafür eine besondere Erklärung zu finden, nahm der Sohn ein Messer und rammte es dem schlafenden Vater in den Hals. An einen zweiten Stich in die Brust erinnert er sich nicht mehr.

 

Leiche im Kasten im    Schlafzimmer versteckt

Das herausspritzende Blut sammelte Mario  S. in einer 1,5-Liter-Cola-Flasche, um es hernach wegzuschütten. Über die Leiche stülpte er zwei Müllsäcke und versteckte sie im Kleiderkasten, den er mit zwei 100er-Nägeln verbarrikadierte und mit Klebeband zupickte. Dann fuhr  der Sohn (für den die Unschuldsvermutung gilt) eine Woche lang ziellos mit einem ausgeborgten Auto durch die Gegend, um sich in einem Wald bei Baden (NÖ) aufzuhängen. Doch der 31-Jährige traute sich nicht. Ein ­Manifest über sein verpfuschtes Leben mit dem Titel „Die Brut ist überall“ verbrannte er. Danach stellte er sich – wie berichtet – der Polizei.

Mord Favoriten Sohn erstach Vater
© TZOE/Fuhrich

Sein juristischer Beistand Manfred Arbacher-Stöger ist überzeugt, dass sein Mandant die Horror-Tat in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand (§ 287 StGB) begangen hat. Dafür würde S. nur drei Jahre Haft bekommen. 

Sohn tötete Vater im Vollrausch
© OLG
Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger
(kor)
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