Lorenz-Böhler

Spitals-Aus: Schon Dutzende Operationen abgesagt

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Skandal: Sogar 2. AUVA-Spital sagt Folgeoperationen für Patienten ab. Patientenvertreter fordern jetzt Schmerzensgeld und Geld für private Behandlungskosten der Lorenz-Böhler-Opfer.

Chaos. Dutzende Wiener können derzeit die Folgen der Lohnnebenkostensenkung live bei der Arbeit erleben – die AUVA, finanziert aus sinkenden Arbeitgeberanteilen bei den Lohnnebenkosten, sperrt das Lorenz-Böhler-Krankenhaus einfach zu.


Trotz versprochener „Aufrechterhaltung des Normalbetriebs“ werden jetzt Dutzende Operationen abgesagt, ohne dass Patienten einen neuen Termin bekommen.


Selbst 2. AUVA-Spital verweigert jetzt Folgeoperationen


Patientenanwalt Gerhard Jelinek erhebt schwerste Vorwürfe gegen die AUVA: Denn das gilt offenbar auch für jeden Patienten, die eine Folgeoperation nach einer OP im Lorenz-Böhler benötigen – wenn etwa eine Platte nach einem Knochenbruch entfernt werden muss. Patienten wurden sowohl von anderen Wiener Spitälern als auch – besonders skandalös – vom zweiten AUVA-Spital, dem Traumazentrum Meidling, die Folgeoperationen nach einer Erst-OP im Lorenz Böhler verweigert. Jelinek sieht „massive Verunsicherung der Patienten wegen des katastrophalen Kommunikationsverhaltens der AUVA“.


Ärzte-Ombudsmann will Schmerzensgeld


Der Patientenombudsmann der Ärztekammer, Thomas Holzgruber, sieht ein „schweres Organisationsverschulden der AUVA. Patienten können Schmerzensgeld und private Behandlungskosten geltend machen“. Beide fordern eine sofortige Info an alle Patienten mit OP-Terminen, eine Hotline und einen Entschädigungsfonds für Patienten.

In der Sitzung des Supervisory Boards, dem wichtigsten Gremium der gemeinsamen Betriebsführung von AKH Wien und MedUni Wien unter Vorsitz von Wolfgang Müller (Magistratsdirektion der Stadt Wien) und MedUni-Wien-Rektor Markus Müller wurde indes eine Einigung zur Hilfestellung für die AUVA im Zusammenhang mit der Schließung des Traumazentrums Wien-Brigittenau (vormals Lorenz-Böhler) erzielt. Die dienstrechtlichen und organisationsrechtlichen Optionen für eine Übernahme der Leistungen wurden in dieser Sitzung gemeinsam formuliert.
 

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