Nach Strafdusche

Fall Leonie: Sind Ärzte Mitschuld am Tod?

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Die Zweijährige soll an Leberversagen gestorben sein.

Im Fall Leonie - die Zweijährige war Ende Oktober 2014 mit schweren Brandwunden am Rücken ins Wiener SMZ Ost eingeliefert worden, wo sie nach zwei Wochen intensivmedizinischer Behandlung starb - könnte eine Wende bevorstehen. Ausschlaggebend dafür ist das schriftliche Gutachten des Gerichtsmediziners Wolfgang Denk, das nun vorgelegt wurde.

Sie starb nicht an der Verbrühung
Der medizinische Sachverständige kommt zum Schluss, dass ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen den erlittenen Verbrühungen und dem Ableben des Mädchens "nicht erweisbar" ist. Dem 26 Jahre alten Vater der Kleinen war ursprünglich vorgeworfen worden, das Kind im Zug einer erzieherischen Maßnahme mit heißem Wasser abgeduscht - in Medienberichten war von "Strafdusche" die Rede - zu haben.

Dem Gutachten zufolge waren die Verletzungen, die Leonie dabei davontrug, ihrer allgemeinen Art nach nicht lebensbedrohlich. Zugleich geht Denk davon aus, dass das Mädchen kurz mit heißem Wasser abgeduscht und nicht - wie zunächst im Raum stand - länger ins Wasser getaucht wurde.

Medikamente
Zur Todesursache hält der Gerichtsmediziner fest, es sei "nicht auszuschließen", dass die Kleine an den Folgen einer medikamenteninduzierten Schädigung der Leber starb. Leonie war nach ihrer Einlieferung ins Spital mit einer ganzen Reihe von gängigen Schmerzmitteln - darunter Paracetamol - und Opiaten behandelt worden, die sich nachhaltig auf die infolge der erlittenen Verbrühungen bereits angegriffenen Organe ausgewirkt haben dürften.

Unverträglichkeit "nicht absehbar"
Der Sachverständige betont in seiner Expertise, dass in Bezug auf die Medikation kein Behandlungsfehler vorlag. Die Ärzte im SMZ Ost hätten ihr Möglichstes unternommen, um das Leben der Zweijährigen zu retten. Eine mögliche Medikamentenunverträglichkeit bzw. die Folgen für die vorgeschädigte Leber wären zum Behandlungszeitpunkt für sie nicht absehbar gewesen.

"Tragisch"
Der Wiener Strafverteidiger Roland Friis, der den Vater der Kleinen vertritt, sieht damit seinen Mandanten entlastet. "Das Ganze ist eine tragische Geschichte", so Friis am Montag.

Vor wenigen Wochen hatte ein anderes Gutachten ergeben, dass der Warmwasser-Boiler in der Wohnung in Wien-Floridsdorf, in der Leonie aufwuchs, defekt war. Die Temperatur ließ sich nicht verstellen, der Boiler habe das Wasser immer auf 72 Grad erhitzt, ergab die im Auftrag der Justiz vorgenommene technische Untersuchung des Geräts.

Vater auf freiem Fuß
In welche Richtung die Staatsanwaltschaft, die gegen Leonies Vater ermittelt, auf Basis dieser Gutachten nun vorgehen wird, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Der 26-Jährige befindet sich auf freiem Fuß, hat sich aber an ein Betretungsverbot zu halten. Die beiden Geschwister Leonies leben weiter bei der Mutter.
 

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