Richter: "Übel für Europa"

Strasser: 3 Jahre! Minister muss in Haft

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Ex-Minister Strasser muss ins Gefängnis. In eine kleine Einzelzelle.

Tiefer kann man als Ex-Innenminister kaum fallen: Der eins mächtige Politiker Ernst Strasser muss Anfang des Jahres sein Haus in Bad Ischl gegen eine kleine Zelle tauschen. Drei Jahre Haft! So das Urteil des OGH Montagvormittag. Strasser gibt sich stoisch ruhig und einsichtig: „Ich habe schwere Fehler gemacht.“
Seiner Bitte nach einem Freispruch kam der Oberste Gerichtshof (OGH) nicht nach. Nach jahrelangem Verfahren verurteilte ihn der Vorsitzende des Richtersenats Eckart Ratz.

Richter: Korrupter EU-Politiker ist "Übel"
Strasser hatte gegenüber als Lobbyisten getarnten Journalisten Gesetzesänderungen gegen Geld in Aussicht gestellt. „Ein korrupter EU-Abgeordneter ist ein Übel, der das ganze Funktionieren der Union infrage stellt“, sagte Ratz. Harte Worte für den Machtmenschen, der es gewohnt war, auszuteilen und nicht einzustecken. Der OGH hat das Urteil des Erstgerichts um ein halbes Jahr verringert. Ratz’ Begründung: Strasser könne nicht für andere Korruptionsfälle mitverantwortlich gemacht werden. Die Generalprävention sei zwar sehr wichtig, doch müsse man nicht alle Fälle „auf einem Sündenbock abladen und diesen Bock dann hinausjagen“.

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Strasser ist laut Anwalt 
"gesellschaftlich tot"
Strasser, der laut Anwalt „beruflich und gesellschaftlich tot“ ist, kann – anders als vom Erstgericht entschieden – nach sechs Monaten eine Fußfessel beantragen. Bei guter Führung würde die Strafe um ein Drittel bis zur Hälfte reduziert.

Weihnachten kann Strasser noch zu Hause feiern
Strasser wollte das Urteil nicht kommentieren. Anwalt Kralik sagt: „Man kann mit diesem Ergebnis nur bedingt zufrieden sein.“

Wie geht es mit Strasser jetzt weiter? Ist das schriftliche Urteil ausgefertigt, bekommt er die Aufforderung zum Haftantritt, der er binnen vier Wochen nachkommen muss. Aufgrund der Fristenläufe wird das erst Anfang kommenden Jahres sein. Weihnachten feiert der Minister also noch zu Hause in Bad Ischl.

Debora Knob

Anwalt Thomas Kralik im Interview: "Stoische Ruhe bei Strasser"

ÖSTERREICH: Was sagen Sie zu dem Urteil?
Thomas Kralik: Der Oberste Gerichtshof ist die höchste Instanz. Dieses Urteil haben wir zu akzeptieren.

ÖSTERREICH: Sehen Sie einen Erfolg darin, dass die Strafe um ein halbes Jahr reduziert wurde und die Fußfessel für Strasser nun doch möglich ist?
Kralik: Es ist noch immer keine Freude. Man kann mit dem Ergebnis nur bedingt zufrieden sein. Was das Haftübel betrifft, ist es natürlich eine deutliche Verbesserung.

ÖSTERREICH: Mit einem Freispruch haben Sie aber nicht mehr gerechnet, oder?
Kralik: Wir haben mit allem gerechnet. Das Oberste Gericht ist immer unberechenbar.

ÖSTERREICH: Wie geht Ihr Mandant damit um?
Kralik: Er hat das Urteil mit stoischer Ruhe aufgenommen, so wie das seine Art ist.

ÖSTERREICH: Wann muss Strasser die Haft antreten?
Kralik: Üblicherweise vier Wochen nach der Aufforderung des Haftantritts.

ÖSTERREICH: Werden Sie Haftaufschub beantragen?
Kralik: Das müssen wir noch prüfen.

(knd)

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