Ein privates Gutachten soll beweisen, dass Beran A. nicht genug Material zu Hause hatte, um eine Bombe zu bauen.
Strafverteidiger Werner Tomanek erklärte am Dienstag in einer Pressekonferenz in Wien, dass sein Mandant nicht genug Material zu Hause hatte, um Sprengstoff herzustellen. Ein privates Gutachten, welches der renommierte Anwalt erstellen ließ, soll den 19-Jährigen immens entlasten. "Es gibt keinen Sprengstoff", so der renommierte Wiener Anwalt gegenüber den Medien. Mit sechsprozentiger Schwefelsäure oder auch zwölfprozentigem Wasserstoffperoxid sei nicht genug für eine Bombe vorhanden.
Laut dem Gutachten waren bei den sichergestellten Chemikalien maximal 1-4 Gramm TATP enthalten. Diese geringe Menge von maximal 4 Gramm wäre erst sicher nach den abgesagten Konzerten verfügbar gewesen. Weiters heißt es im Gutachten, dass nach einem von den US-Behörden herausgegebenen Datenblatt für einen Selbstmordattentäter mit einer Menge von mindestens 10.000 Gramm zu rechnen ist.
Bei dem Ausgangsmaterial, das gefunden wurde, hätten unter Zukauf von zwei weiteren Fläschchen Nagellackentferner bei fachkundiger Bearbeitung maximal etwa 200 Gramm TATP hergestellt werden können. Die Menge habe nur ein lokal begrenztes Gefährdungspotenzial, eine Evakuierung von benachbarten Häusern wäre keine Rechtfertigung. Abschließend heißt es, dass aufgrund der zur Verfügung stehenden Unterlagen festgestellt werden kann, dass der Beschuldigte nicht über die Kapazitäten für einen Sprengstoffanschlag verfügte. "Ob er mit anderen Wirkmitteln ein allfälliges Attentat hätte durchführen können, war nicht Gegenstand dieses Gutachtens", lautet der Abschlusssatz der Experten.
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Tomanek attackiert sowohl die Ermittler als auch Innenminister Karner in Bezug auf den Fall. Bei den Untersuchungen vor Ort sei laut Tomanek sogar Beweismaterial verbrannt worden und Sprengstoffbauteile seien nicht untersucht worden. "Die Frage war, ob diese Panikmache und das Szenario, das zur Absage von drei Konzerten führte, überhaupt notwendig war."
"Ich habe das gemacht, was eigentlich die Staatsanwaltschaft machen hätte sollen. Wie bei Corona ist es den Leuten egal, ob das stimmt, was gesagt wird, oder nicht", so Tomanek. Deshalb habe er sich dazu entschieden, ein seiner Meinung nach notwendiges Gutachten vom renommierten Sachverständigen Ingo Wieser erstellen zu lassen. Dieser habe sich zusammen mit einem Chemiker das sichergestellte Beweismaterial angesehen.
Für ihn sei sein Mandant unschuldig, ein einsames, pummeliges Kind, das sich mit solchen Fantasien auseinandersetzt. "Er hat keine Freunde und war auch nur ein paar Mal in Moscheen", so der Strafverteidiger. Mit dem Material, das gefunden wurde, sei Beran A. nicht einmal in einem ausführungsnahen Stadium gewesen. "Er hat zwar Anlauf genommen. Die Idee alleine ist aber nicht strafbar." Auch, dass der 19-Jährige einen Eid auf den IS geschworen hat, bestätigt Tomanek.
Beran A. hat in Haft Bart abgeschnitten
Das Blaulicht, mit dem Beran A. geübt haben soll, um in Menschenmassen zu fahren, ist für Tomanek ein Spielzeug. Der Anwalt präsentierte das originale Blaulicht von Beran A. sogar bei der Pressekonferenz.
Für Tomanek ist sein Mandant kein Terrorist. "Er kann auch keine Bomben bauen." Beran A. habe sich in der Haft mittlerweile sogar seinen Bart abgeschnitten. "Er soll zurück in den sozial integrierten Moslem-Verband in seiner Familie", so der Anwalt.
Innenministerium reagierte Angriffe prompt
Neben den Ermittlern und der Staatsanwaltschaft attackierte Werner Tomanek auch den Innenminister heftig. In einer Stellungnahme, die schon während der Pressekonferenz ausgeschickt wurde, nimmt das Innenministerium deshalb Stellung. "Die Aufgabe des Verteidigers ist es, den mutmaßlichen Terroristen zu schützen. Die Aufgabe der Polizei ist es, das Leben von Menschen vor Terror zu schützen", betont Innenminister Gerhard Karner.
Fest steht laut Stellungnahme, dass der Hauptbeschuldigte angab, bei einem Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert so viele Menschen wie möglich – entweder unter Einsatz eines Sprengmittels oder von Hieb- und Stichwaffen – zu töten, weshalb die erfolgreiche oder nicht-erfolgreiche Herstellung eines Selbstlaborats für den Gesamttatbestand nicht ausschlaggebend sei. Unabhängig davon stehe fest, dass der Tatverdächtige bereit war, eine große Menschenmenge zu verletzen, weshalb die Verdachtslage aufrecht und der Beschuldigte sich in Untersuchungshaft befinde.
Auch auf den konkreten Vorwurf, dass Beweismaterial verbrannt wurde, wird reagiert. Aufgrund des durchgeführten positiven Schnelltests sei entsprechend internationaler Vorgangsweisen nach Anfertigung von beweiskräftigen Rückstellproben der restliche Inhalt durch Abbrennen entsorgt worden. Da aufgrund der Unkontrollierbarkeit der Entwicklungsstufen von Selbstlaboraten eine Asservierung unmöglich sei, werde diese im Regelfall, so wie auch international üblich, einer sofortigen Vernichtung zugeführt.