Raubmord in Wien
"Tante Anni" tot - 18 Jahre Haft
08.10.2014
Angeklagter (37): "Nur ein bisschen pieksen, nicht umbringen wollen."
Ein 37-jähriger Mann, der in Wien-Meidling seine 59 Jahre alte Nachbarin erstochen hatte, ist am Mittwoch im Landesgericht wegen Raubmordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Die in einem Gemeindebau in der Theergasse wohnhafte Witwe hatte dem Drogenabhängigen immer wieder Geld geborgt. Als sie ihm am 4. Dezember 2013 keines gab, brachte er sie mit einem Küchenmesser zu Tode.
Die Witwe war in dem Wohnhaus sehr beliebt und wurde von einigen Mietern "Tante Anni" gerufen. Auch der Angeklagte nannte sie bei diesem Namen. Der 37-Jährige, der nie einen Beruf erlernt hat und eigenen Angaben zufolge seit seinem 13. Lebensjahr drogenabhängig ist, hatte sich von der Pensionistin immer wieder finanziell aushelfen lassen, um seine Sucht befriedigen zu können.
"Meistens hat sie mir Geld gegeben", erzählte er dem Schwurgericht (Vorsitz: Friedrich Forsthuber). Auch am Abend des 4. Dezember habe er bei ihr angeklopft, weil er "gekracht" habe: "Ich hatte Entzugserscheinungen. Sie machte die Tür auf und bat mich rein. Weil ich solche Schweißausbrüche hatte, hat sie mir ein Glas Wasser gegeben."
Seine Bitte um 50 Euro habe sie allerdings abgeschlagen
"Sie hat 'Nein, ich hab' kein Geld' gesagt. Ich hab gesagt 'Bitte, Tante Anni, nur zehn, 20 Euro'." Die Frau sei bei ihrem Nein geblieben: "Da hab' ich das Messer in der Küche gesehen. Ich weiß nicht, wie ich auf die Idee gekommen bin. Ich wollte sie ein bisschen verletzen und schauen, ob sie wirklich kein Geld hat."
Der 37-Jährige stach der Frau das Messer mit einer weiten Ausholbewegung von oben in den Körper. Die Klinge eröffnete einen 15 Zentimeter langen Stichkanal und beschädigte Herz und Lunge. Er habe sie "ein bissl pieksen, nicht umbringen" wollen, insistierte der Angeklagte: "Ich wollte ihr ein bissl eine Fleischwunde machen, damit sie sich mit der Wunde beschäftigt und ich zu ihrer Handtasche gehen kann." Annemarie H. habe ihn nach dem Messerstich "schockiert" angeschaut: "Als ich gegangen bin, ist sie noch gestanden. Ich dachte, sie wird weiterleben."
Schuss gekauft
Mit dem Messer, der Brieftasche und dem Handy der Sterbenden verließ der Mann die Wohnung. In der Börse hätten sich "nur ein paar Münzen" befunden, gab der Angeklagte zu Protokoll: "Es war zu wenig für Drogen." Mit dem Handy marschierte er zur als Drogen-Umschlagplatz bekannten U-Bahn-Station Gumpendorfer Straße, wo er das Gerät für elf Euro verkaufte, nachdem er die SIM-Karte entnommen und diese zerstört hatte. Davon habe er sich "einen Schuss gekauft", sagte der 37-Jährige.
Am nächsten Tag habe er bei "Tante Anni" geklopft, "um mich zu entschuldigen". Sie habe nicht aufgemacht. Er habe "die Tat verdrängt. Ich wollte nicht wahrhaben, dass ich zu so etwas fähig bin."
Leiche am folgenden Abend entdeckt
Am folgenden Abend entdeckte die Tochter die Leiche ihrer Mutter. Die beiden hatten ein ausgesprochen enges Verhältnis, die 40-Jährige telefonierte täglich mit ihrer Mutter, verbrachte mit dieser Urlaube und beinahe jedes Wochenende. Als sie die 59-Jährige zwei Tage hintereinander telefonisch nicht erreichen konnte, schrillten bei ihr die Alarmglocken. Sie überredete ihren Lebensgefährten, mit ihr zur Wohnung der 59-Jährigen zu fahren.
Im Zeugenstand machte die Tochter einen gebrochenen Eindruck. Ihre Mutter habe eine Invaliditätspension von 460 Euro monatlich bezogen und teilweise Schmuck versetzt, "um über die Runden zu kommen". Sie könne sich aufgrund dessen nicht vorstellen, dass diese einem Nachbarn regelmäßig mit Geld aushalf. Sie habe auch nie davon erzählt. Die Tochter ging außerdem davon aus, dass sich zum Todeszeitpunkt zumindest noch 150 Euro im Besitz ihrer Mutter befanden, da sich diese erst kurz zuvor bei ihrer Bank Geld besorgt hatte.
"Ruchlose Tat"
Staatsanwältin Valerie Walcher hatte in ihrem Schlussplädoyer explizit lebenslang für die in ihren Augen "ruchlose Tat" gefordert. Dem Gericht erschienen 18 Jahre "der Täterpersönlichkeit angemessen", wie es in der Urteilsbegründung hieß. Mildernd wurden das Geständnis des Mannes zum Raub sowie eine von einer Gerichtspsychiaterin festgestellte erhebliche Persönlichkeitsstörung gewertet. Erschwerend waren das Zusammentreffen zweier Verbrechen sowie vier Vorstrafen.
Der 37-Jährige nahm die Strafe sofort an, Staatsanwältin Valerie Walcher gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.