Der Prozess gegen Florian Teichtmeister wurde am Dienstag kurzfristig abgesagt.
Der Prozess gegen den ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch (§207a StGB) ist wegen Erkrankung des Angeklagten abberaumt worden.
Wann die Gerichtsverhandlung nachgeholt wird, ist derzeit noch völlig offen. Da wegen des großen Medieninteresses der große Schwurgerichtssaal notwendig ist, könnte sich der Prozess nun sogar um mehrere Wochen verzögern.
Akute Erkrankung
"Aufgrund der akuten Erkrankung des Angeklagten entfällt der morgige Termin", gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn Dienstagmittag in einer knappen Pressemitteilung bekannt. Nähere Angaben zur Verhinderung des Angeklagten bzw. zu einem neuen Termin seien derzeit nicht möglich.
Der Wiener Rechtsanwalt und VfGH-Richter Michael Rami, neben Verteidiger Philipp Wolm einer der beiden Rechtsvertreter Teichtmeisters, meinte auf APA-Anfrage: "Es handelt sich um eine akute Erkrankung. Mehr wissen wir auch nicht."