Prozess

Terror-Anschlag in Wien: 19 Monate Haft für Kontaktmann des Attentäters

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24-Jähriger wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation verurteilt - Strafe und Bedachtnahme auf Vorverurteilung wegen Diebstahls ausgesprochen.

Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag ein Kontaktmann des Attentäters von Wien, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Passanten getötet hatte, ehe er von der Polizei erschossen wurde, verurteilt und im Anschluss enthaftet worden. Der 24-Jährige, der laut Anklage dem Attentäter das geistige Rüstzeug geliefert haben soll, fasste wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation eine Freiheitsstrafe von 19 Monaten aus.

 Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 24-Jährige nahm nach längerer Besprechung mit seinem Verteidiger Sascha Flatz das Urteil an. Die Staatsanwältin gab demgegenüber vorerst keine Erklärung ab.

"Sie sind ein IS-Mann. Davon sind wir überzeugt", sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Bei der Strafe war auf ein Urteil in einem separaten, vorangegangen Verfahren des Landesgerichts St. Pölten wegen Diebstahls Bedacht zu nehmen. Der 24-Jährige hatte in diesem für die Beteiligung an Fahrrad-Diebstählen fünf Monate auf Bewährung ausgefasst. Unter Berücksichtigung dieser Entscheidung müsste der 24-Jährige somit insgesamt zwei Jahre verbüßen, wobei allerdings die U-Haft darauf anzurechnen ist.

Kontaktmann seit 2020 in U-Haft

Der Mann befindet sich bereits seit 3. November 2020 und damit seit fast zwei Jahren im Gefängnis - er war wenige Stunden nach dem Terror-Anschlag in der Wiener Innenstadt festgenommen worden. Im Hinblick darauf und angesichts des Umstands, dass ein Teil der Gesamtstrafe auf Bewährung ausgesprochen war, wurde der 24-Jährige nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Was nicht nur sein Verteidiger mit Zufriedenheit ("Das war unser vorrangiges Ziel") zur Kenntnis nahm, sondern auch einige Zuhörer, die als Sympathisanten des Mannes zu erkennen waren.

Der Mann hatte sich in seinem Schlusswort klar vom Anschlag in Wien distanziert und um einen Freispruch ersucht. Er sei von den Medien immer wieder im Zusammenhang mit dem Anschlag "persönlich erwähnt" worden, obwohl er damit nichts zu tun habe. Zum Attentat bemerkte er: "Ich will ganz klar stellen, dass ich das, was passiert ist, bedaure." Der Gott, an den er glaube, gehe nicht durch die Straßen und töte Menschen. Er habe den Attentäter zwei bis drei Mal gesehen und von dessen Plänen nichts gewusst: "Wenn ich davon gewusst hätte, hätte ich das gemeldet."

 Für Verteidiger Flatz handelte es sich beim Angeklagten dagegen um einen "ganz normalen Mann, der sich für den Salafismus entschieden hat. Das ist nicht strafbar". Sein Mandant sei "kein durchgeknallter Jihadist", das Beweisverfahren habe in diese Richtung keinerlei Beleg erbracht. 

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