PKK-Symbol seit 1. März verboten

Terror-Organisation PKK marschiert bei 1.-Mai-Aufmarsch mit

01.05.2019

Wirbel um PKK-Symbole bei 1.-Mai-Aufmarsch auf Wiener Ringstraße. 

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Aufregung um den 1.-Mai-Aufmarsch: Bilder eines oe24-Leserreporters zeigen, wie Sympathisanten der von der EU als Terror-Organisation eingestuften kurdischen PKK mitten am Ring aufmarschieren. Dabei ist das Schwingen der PKK-Fahne sowie das zeigen von PKK-Symbolen in Österreich seit 1. März 2019 verboten. Die PKK steht bereits seit dem Jahr 2002 auf der Terrorliste der EU und wird als terroristische Vereinigung eingestuft.

Die Bilder des PKK-Aufmarschs auf der Wiener Ringstraße:

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Seit 1. März 2019 gilt das neue Symbole-Gesetz in Österreich - damit sind PKK-Symbole nun auch in Österreich verboten. Neben der PKK sind unter anderem auch Symbole der Muslimbruderschaft, der Hamas oder der Grauen Wölfe verboten. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 4.000 Euro - im Wiederholungsfall gar bis zu 10.000 Euro.

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Die marxistisch ausgerichtete "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) wurde 1978 gegründet. Ziel der Gruppierung war die Errichtung eines unabhängigen Staates in den vorwiegend kurdisch besiedelten Gebieten in der Osttürkei und den angrenzenden Nachbarländern Syrien, Irak und Iran. Die Organisation verübte dazu bis in die jüngere Vergangenheit Anschläge auf Militär und Zivilisten in der Türkei.

Mittlerweile dürfte die PKK von der Forderung eines eigenen Staates abgerückt sein, sie strebt aber Autonomie innerhalb der bestehenden Staatsgrenzen an.

In Österreich soll es 4.000 PKK-Sympathisanten geben

Laut Ministerium sind in Österreich rund 40.000 Personen der kurdischen Volksgruppe zuzuordnen. Die PKK tritt hierzulande offiziell zwar nicht in Erscheinung, verfüge aber über etwa 4.000 Sympathisanten. Das Mobilisierungspotenzial für kurzfristig angemeldete Demonstrationen liege im Bereich einiger hundert Personen.

Die PKK ist in Europa hoch aktiv, etwa beim Sammeln von Spendengeldern, bei pro-kurdischer Öffentlichkeitsarbeit oder bei ideologischen Schulungen. Vereinzelt wurden auch bewaffnete Kämpfer gegen den IS und andere islamistische Gruppen im kurdisch-syrischen oder kurdisch-irakischen Grenzgebiet rekrutiert und ausgebildet. Die EU stuft die PKK als Terrororganisation ein, auch wenn sie laut einem EuGH-Urteil von 2014 bis 2017 zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt wurde.

In Deutschland gehen die Staatsanwaltschaften seit März 2017 verstärkt gegen Sympathisanten der PKK vor. Das betrifft aber weniger die ohnehin schon länger verbotene PKK-Symbolik, sondern Fahnen und Logos kurdischer Milizen in Syrien. Das sind Organisationen, die maßgeblich am Kampf gegen den IS beteiligt waren und dabei auch Unterstützung aus dem Westen erhalten haben.

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