4 Tote bei Anschlag

Terrornacht in Wien: Erste Anklage gegen beschuldigten Jihadisten

19.08.2021

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

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Nach dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt von Anfang November 2020 mit fünf Toten, darunter der 20-jährige Terrorist, gibt es nun eine erste Anklage gegen einen Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft Wien will demnach gegen einen 25-jährigen Tschetschenen prozessieren, der sich seit der Tatnacht in Untersuchungshaft befindet. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen (§ 278b Strafgesetzbuch).

In der Anklageschrift berichtet die Staatsanwaltschaft laut dem Bericht von Treffen mehrerer IS-Anhänger, die "zumindest" ab dem Sommer 2019 stattgefunden hätten. Bei diesen Treffen hätten die Teilnehmer "ihre radikalislamistische IS-Gesinnung und Überzeugung" geteilt und bekräftigt. Außerdem seien dabei andere Anwesende beeinflusst und radikalisiert worden. Auch der (in der Tatnacht von der Polizei erschossene) Attentäter des 2. November soll an diesen Treffen mindestens zweimal teilgenommen haben, wie der "Standard" berichtet.

Wohnung gemietet

Ein weiterer Beschuldigter soll ab Juli 2020 für diese Zusammenkünfte sogar eine Wohnung in der St. Pöltner Birkengasse gemietet haben, dieser Mann gilt als "Schlüsselfigur" zumindest in der niederösterreichischen IS-Szene. Bei einer Hausdurchsuchung nach der Terrornacht sei in der Wohnung "eine umfangreiche Bibliothek" gefunden worden, deren Inhalte eine "staats- und demokratiefeindliche Gesinnung widerspiegelt".

Der Angeklagte sei mit dem Wohnungsmieter eng verbunden gewesen, er besaß außerdem einen der insgesamt drei Wohnungsschlüssel und habe sein Auto "dauerhaft" vor der Immobilie geparkt. Der spätere Attentäter hat demnach eine Woche vor seinem Anschlag an einem der dort abgehaltenen Treffen teilgenommen. Der nun angeklagte Mann gab an, bis zu zehnmal in dieser Wohnung gewesen zu sein - aber nur zum Beten und Essen.

Kein Einspruch

Der Anwalt des Angeklagten, Nikolaus Rast, wird laut "Standard" keinen Einspruch gegen die Anklage erheben. Laut ihm bestehen derzeit Unklarheiten, welches Gericht für den Fall zuständig ist, weil unklar sei, wo der erste Tatort war - und damit, ob das Gericht in Wien oder in St. Pölten zuständig ist. Das Oberlandesgericht Wien, das diese Entscheidung nun treffen muss, bestätigt laut "Standard", dass aktuell eine Zuständigkeitsfrage und auch eine Haftbeschwerde aufliegen. 

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