In Schönbrunn wurden die zusätzliche Waffen zum "maximalen Schutz" der Gäste vom Verfassungsgericht bewilligt.
Der Antrag des Direktors des Wiener Tiergartens Schönbrunn, Stephan Hering-Hagenbeck, für eine Ausnahmebewilligung bestimmter Waffen im Zoo ist nun rechtskräftig bewilligt. In einer Stellungnahme des Zoos am Montag hieß es auf APA-Anfrage: "Das Thema ist nach einer mittlerweile rechtskräftigen Entscheidung der zuständigen Behörde für den Tiergarten Schönbrunn abgeschlossen." Damit sei "maximaler Schutz unserer Gäste, unserer Mitarbeitenden und unserer Tiere gewährleistet".
Details zum Sicherheitskonzept wolle man nicht kommunizieren. Hering-Hagenbeck hatte am Wochenende in einem Interview mit dem "Kurier" bestätigt: "Es ist unseren Bedürfnissen von Seiten der Behörden und vom Verwaltungsgericht entsprochen worden." Gegenwärtig werde "unser Sicherheitskonzept entsprechend aktualisiert und adaptiert", sagte der Tiergarten-Direktor.
Pumpgun
Hering-Hagenbeck beantragte im März 2021 bei der Behörde einen Waffenpass und eine Ausnahmebewilligung zum Führen einer großkalibrigen Schrot-Repetierflinte - einer sogenannten Pumpgun - sowie einer Faustfeuerwaffe .44 Magnum. Die Behörden lehnten ab, deshalb wurde das Verwaltungsgericht eingeschaltet. Der Zoo-Direktor meinte auf Nachfrage des "Kurier", wie dieses Sicherheitskonzept nun aussehe: "Dass wir Schusswaffen auf dem Gelände haben. Für den Fall, dass es zu dem GAU für einen Tiergärtner kommt und man zwischen dem Leben eines Menschen und dem eines Tieres entscheiden muss."
Löwe
Bisher gab es laut Hering-Hagenbeck drei großkalibrige Waffen im Zoo, die sicher aufbewahrt sind und nur von jenen Mitarbeitern genutzt werden dürfen, die die dementsprechende Sachkunde haben. Zwar sei man im Zoo mit diesen Waffen "grundsätzlich gut aufgestellt", aber es gebe bestimmte Szenarien, wo eine großkalibrige Schrot-Repetierflinte universell und sicherer einsetzbar wäre. Der Zoo-Direktor betonte, dass es sich bei der Pumpgun um einen Vorderschaftrepetierer handelt, der mit unterschiedlicher Munition geladen werden könne, aber auch mit Gummigeschossen, um ein Tier zu vergrämen. Deshalb habe er den Antrag für den Wiener Tiergarten gestellt.