Dringender Tatverdacht sei nicht mehr gegeben, so der Haftrichter.
Der angebliche Komplize jenes Räubers, der am 2. Juli bei einem Überfall auf einen Supermarkt in Wien-Penzing einen Polizisten tödlich verletzt und einen zweiten Beamten schwer verletzt hat, ist am Freitag enthaftet worden. Das gab die Sprecherin des Straflandesgerichts, Christina Salzborn, nach dem Haftprüfungstermin im Grauen Haus bekannt.
"Nach Ansicht des Haftrichters war nicht mehr von dringendem Tatverdacht auszugehen", erläuterte Salzborn im Gespräch mit der APA. Da damit kein Haftgrund gegeben war, fehlte die Basis für die Fortsetzung der U-Haft. Der 63-jährige Verdächtige hatte den Räuber - einen 49 Jahre alten gebürtigen Bosnier - bei sich wohnen lassen und zum Tatort chauffiert. Während der Täter drei Angestellte einer Billa-Filiale auf der Hütteldorfer Straße fesselte und auf Polizisten schoss, die nach Eingehen eines Alarms auf den Plan traten, wartete der 63-Jährige in einem nahe gelegenen Kaffeehaus auf den Mann. Ein 23 Jahre alter Polizist wurde bei dem Schusswechsel am Kopf getroffen, ehe die Wega (Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung) den Räuber erschoss, der sich auf einem Dach verschanzt und mit seiner Pistole auf die Sondereinheit gefeuert hatte.
Mitwisserschaft nicht belegbar
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen den angeblichen Komplizen des Billa-Räubers hat sich bisher nicht beweisen lassen, dass dieser in die verbrecherischen Pläne seines Mitbewohners eingeweiht war, als er diesen zum Tatort brachte. Zeugenaussagen stützten die Angaben des Verdächtigen, der stets versichert hatte, er habe nichts von dem Überfall gewusst.
Wie sich zeigte, dürfte der 63-Jährige in der Vergangenheit tatsächlich mehrfach für den 49 Jahre alten Bosnier als Chauffeur fungiert haben, wenn dieser Aufträge zur Erledigung handwerklicher Arbeiten erhielt. Wiederholt soll er den Mann, den er in seiner Wohnung in der Innenstadt aufgenommen hatte, zu den entsprechenden Arbeitsplätzen gebracht und dort zugewartet haben, bis der 49-Jährige diese Tätigkeiten beendet hatte. Der angebliche Komplize behauptet, genau davon sei er auch ausgegangen, als er seinen Mitbewohner in die Hütteldorfer Straße fuhr.
Laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn soll die Staatsanwaltschaft Wien gegen die Enthaftung vorerst kein Rechtsmittel eingelegt haben. Ob die Anklagebehörde doch noch eine Beschwerde erheben wird und was die Enthaftung für das Verfahren gegen den 63-Jährigen bedeutet, blieb zunächst offen. Die Medienstelle der Staatsanwaltschaft war vorerst nicht erreichbar.