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Missbrauchsfall

Nach Tod von 16-Jähriger: Rumäne (55) von Gericht freigesprochen

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Skandal: Ein 55-Jähriger, der schon wegen Mordes in Haft war, wurde des sexuellen Missbrauchs freigesprochen, kassierte allerdings eine bedingte Haftstrafe wegen des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht. 

Das Mädchen, das unter Drogen stand, war erst 16 Jahre alt, als sie der Angeklagte in seine Wohnung mitgenommen hatte. Dort soll er ihren zugedröhnten Zustand genutzt haben, um mit ihr Sex zu haben, so die Anklage. Am 10. Dezember 2023 wurde der Teenie tot in der Wohnung gefunden. Drogen sollen schuld an dem Tod der 16-Jährigen gewesen sein.

Am Donnerstag kam es schließlich zu einem fragwürdigem Urteil. Der Schöffensenat hat am Ende der Verhandlung wegen sexuellen Missbrauchs den mehrfach vorbestraften Rumänen (55), der bereits eine langjährige Haftstrafe wegen Mordes abgesessen hatte,  freigesprochen. Begründung: Die Beweislage gegen den 55-Jährigen, der vor Gericht seine Unschuld beteuerte, sei nicht ausreichend, um mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit festzustellen, dass Wehrlosigkeit gegeben war. Die Entscheidung ist nichts rechtskräftig.

Die der 16-Jährigen, ihre Mutter und Freundinnen, welche den Prozess verfolgt hatten, verließen noch während der Urteilsverkündung schimpfend und entsetzt den Saal. Laut der Richterin sei es eine unglaublich tragische Geschichte. "Es ist moralisch höchst verwerflich, was Sie da gemacht haben", sagte sie in der Urteilsbegründung. Dessen ungeachtet seien die Angaben des Mannes nicht zu widerlegen und das Ausmaß der Beeinträchtigung der 16-Jährigen nicht zu klären.

ABER: Bedingte Strafe wegen illegalem Fischen

Ungeschoren kam der 55-Jährige aber nicht davon. Weil er am 13. Juni 2023 unerlaubt in einem Gewässer gefischt hatte, wurde er wegen Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zu zwei Monaten bedingt verurteilt, was er auch akzeptierte. Das ist insofern von Bedeutung, als der Mann, der sich seit sechseinhalb Monaten in U-Haft befunden hatte, kaum Aussichten auf eine Haftentschädigung haben dürfte. Der 55-Jährige wurde unmittelbar nach der Verhandlung enthaftet. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. 

Angeklagter war schon wegen Mordes in Haft

"Zu den Vorwürfen kann ich nur lachen", meinte der Angeklagte. Es sei ein Mal zu einvernehmlichem Sex gekommen, das Mädchen sei auch nicht wehrlos gewesen, sondern habe laut seinen Aussagen aktiv mitgemacht.  

"Sie war nicht super beeinträchtigt." Er "höre sie heute noch". Seine unmittelbar nach seiner Festnahme getätigten Angaben wies der Angeklagte großteils zurück: "Es gab kein zweites Mal Sex". Die Polizei habe ihn "nicht ausreden lassen".

Die Ermittlungen ergaben, dass die 16-Jährige aufgrund ihres Drogenkonsums gestorben war. Bei einer Obduktion wurden in ihrem Körper Spuren von Morphin, Kokain, Methamphetamin und Benzodiazepin nachgewiesen. Dem Angeklagten konnte nicht kausal nachgewiesen werden, dass er für den Tod der 16-Jährigen verantwortlich war. Laut Staatsanwaltschaft hatte er ihr keine Drogen verabreicht. 

Der Angeklagte, der in Österreich sieben Vorstrafen wegen Vermögensdelikten und Körperverletzung aufweist und in den 1990er-Jahren in Deutschland eine langjährige Haftstrafe wegen gemeinschaftlichen Mordes abgesessen hatte, hatte das Mädchen am Westbahnhof kennengelernt, nachdem er sie beim Kauf von Drogen kennengelernt hatte. Sie habe ihm erzählt, dass sie seit ihrem zwölften Lebensjahr harte Drogen nehme. Sie habe ihm erklärt, sie sei bereits über 19 Jahre alt. Er habe aber "aus dem Kontext festgestellt, dass sie 17 ist", räumte er ein.

Der 55-Jährige wies seine ursprüngliche Aussage zurück, das Mädchen hätte sich mehrfach in seiner Unterkunft in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus befunden. Sie sei erst am 9. Dezember bei ihm gewesen. Wie es zum Sex kam, wollte er dem Schöffensenat nicht verraten: "Das ist eine Sache, die mir seit sieben Monaten peinlich ist. Ich möchte nicht mehr drüber reden. Ich habe nie in meinem Leben jemanden vergewaltigt."

Als die Richterin nachfragte, erwiderte der Mann: "Sie stellen mir Fragen, um mich zu verwirren. Sie schreien mich an. Ich bin hilflos."

 Am Morgen des 10. Dezember sei das Mädchen dann tot im Bett gelegen: "Wenn man mit dem Tod konfrontiert ist, ist das ein Riesenunterschied. Das ist erschütternd." Seine ursprünglichen Angaben, er habe am Morgen im Glauben, die Jugendliche schlafe, noch versucht, mit ihr intim zu werden, wies er zurück. Er habe "keine Ahnung", weshalb er das bei der Polizei gesagt habe. Die Frage der Richterin, wie er festgestellt hätte, dass die 16-Jährige tot war, blieb unbeantwortet. "Das ist mir zu persönlich. Ich möchte nicht darüber reden."

"Er war im Schock", schilderte ein 20-jähriger Mitbewohner des Angeklagten als Zeuge. Nachdem dieser bemerkt hätte, dass das Mädchen tot war, sei der Angeklagte "ganz aufgeregt" gewesen und habe "Bruder, sie ist tot!" gerufen.

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