Trotz Wegweisung

Pole stach Ex-Freundin mit Messer nieder

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Der 59-Jährige stand am Dienstag wegen versuchten Mordes vor dem Landesgericht in Wien. 

Die beiden lernten sich in der Corona-Zeit in Polen kennen. 2022 war die heute 56-Jährige schließlich mit ihrem Sohn (18) zum Angeklagten (59) nach Wien gezogen. Doch nur ein Jahr später hatte sie von ihrem trinkfreudigen Mann, der Flaschenweise Wodka konsumierte, bereits genug.

Im Oktober 2023 soll er sie mit dem Tod bedroht haben, als sie sich weigerte zu ihm ins Bett zu kommen. Dabei soll er ein Messer gegen ihren Unterleib gedrückt haben. Die Freundin machte Schluss, blieb aber noch mit ihrem Sohn in der Wohnung, weil sie vorerst keine andere Bleibe fand. 

Anfang März kam es zu einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt, wurde der 59-Jährige weggewiesen. Es folgte ein Annäherungs- und Betretungsverbot und schließlich kassierte der Pole eine Einstweilige Verfügung, welche die 56-Jährige mit Hilfe des Gerichtes erwirkte. 

Nur eine Stunde, nachdem er die Wohnung verlassen musste, kam der Angeklagte zurück, um laut seinen eigenen Aussagen das Gespräch zu suchen. Warum er aber "Du Hure, jetzt ist mir alles egal", sagte und ihr ein Messer in die Seite stieß, wisse er nicht mehr. Aufgrund seines Alkohol-Konsums hätte er einen Filmriss gehabt. Laut dem Opfer hätte er auch ein zweites Mal zustechen wollen.

Sohn musste einschreiten

Dies sei nur durch das Einschreiten des 18-jährigen Sohnes verhindert worden. Zusammen konnten sie dem Angreifer das Messer entreißen und die Polizei rufen. Als Motiv gab der 59-Jährige bei seiner Festnahme an: "Das ist kompliziert." 

"Sie hat sehr viel Glück gehabt. Sie war nicht einmal schwer verletzt", stellte die Staatsanwältin fest. Die Klinge sei ins Fettgewebe eingedrungen, habe aber keine Organe oder Blutgefäße beschädigt. Dessen ungeachtet beharrte die Anklägerin auf dem Tötungsvorsatz: wer jemandem ein Messer kräftig in die Leiste steche, nehme das Ableben der verletzten Person zumindest in Kauf.

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