Massive Vorstrafen

Tschetschenen-Mord: Opfer sollte abgeschoben werden

07.07.2020

Der Erschossene sollte aufgrund massiver Vorstrafen abgeschoben werden - die Wohnung des Getöteten wurde observiert.

Zur Vollversion des Artikels

This browser does not support the video element.

Zur Vollversion des Artikels

Gerasdorf bei Wien/Korneuburg/Wien - Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) geht davon aus, dass es hinsichtlich der Bluttat in Gerasdorf Hintermänner geben könnte. Die Ermittlungen - insbesondere zum Motiv - "laufen derzeit auf Hochtouren", stellte Nehammer in einem der APA übermittelten Statement fest.

Am Samstagabend wurde Mamichan U. alias Martin B. auf einem Firmengelände an der B7 in Gerasdorf (Bezirk Korneuburg) unweit der Wiener Stadtgrenze erschossen, nachdem er auf seinem Videoblog den tschetschenischen Regionalpräsidenten Ramsan Kadyrow monatelang heftig kritisiert und beschimpft hatte. Dass er sich damit in Gefahr brachte, war den Sicherheitsbehörden klar. Zwar lehnte der 43-Jährige Personenschutz ausdrücklich ab, allerdings wurde seine Wohnung in Wien-Donaustadt observiert. Dafür ist grundsätzlich kein Einverständnis des Betroffenen erforderlich.

Innenminister Nehammer will jedenfalls wissen, ob die Ermordung des 43-Jährigen in Auftrag gegeben wurde: "Es braucht volle Aufklärung, denn viel zu oft werden ausländische Konflikte nach Österreich hineingetragen. Dafür habe ich null Toleranz." Gewaltbereite oder radikale Gruppen, die - egal aus welchem Motiv - den Rechtsstaat mit Füßen treten, müssten entschieden in die Schranken gewiesen werden.

Der in Martin B. umbenannte Tschetschene war nach seiner Flucht nach Österreich 2007 als Konventionsflüchtling anerkannt worden. Allerdings stand ihm nach drei gerichtlichen Vorstrafen - darunter wegen Schlepperei und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung - die Aberkennung des Asylstatus bevor. Ein entsprechendes Verfahren war im Laufen, Martin B., der bis Anfang September 2019 eine Haftstrafe verbüßt hatte, hatte gegen die erstinstanzliche Entscheidung, die seine Abschiebung bedeutet hätte, Rechtsmittel eingelegt.

Die russische Botschaft in Wien wartet unterdessen noch auf eine Bestätigung seitens der niederösterreichischen Polizei, ob es sich bei dem festgenommenen mutmaßlichen Schützen und einen der Tatbeteiligung Verdächtigen um russische Staatsbürger handelt. Die Botschaft habe eine entsprechende Anfrage an die österreichischen Behörden gerichtet. "Bis jetzt haben wir noch keine diesbezüglichen Informationen", sagte ein Sprecher der Botschaft auf Anfrage der APA. Sollten die beiden Männer Flüchtlinge sein, unterlägen sie der Zuständigkeit Österreichs und nicht Russlands.

Zur Vollversion des Artikels