Justizentscheid
U-Haft über Obdachlosen-Ripper (17) verhängt
14.12.2023Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat Donnerstagmittag über den 17-jährigen Doppelmordverdächtigen die U-Haft verhängt Hauptgrund: Tatbegehungsgefahr!
Wien. Es war der zweite Gerichtstermin in zwei Tagen für den 17-jährigen Philipp D. (Name geändert) Am Mittwoch musste er sich wegen eine Prügel-Attacke gegen die eigene Mutter verantworten, der er mehrere Rippen brach - der Prozess wurde vertagt, ein Gerichtsgutachter soll entschieden, ob der AHS-Abbrecher - der regelmäßig harte Drogen zu sich nimmt - zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war.
- Geständnis nur eiskalte Berechnung?
- 1. Foto: Das ist der Obdachlosen-Killer
- Obdachlosen-Killer: Deshalb stoppte er eiskalte Serie
Tags darauf ging es dann um die Serie von Messer-Angriffen gegen Obdachlose, wobei im Sommer zwei Männer in Wien ihr Leben lassen mussten bzw. verbluteten und eine Frau in der Venediger Au schwer mit schweren Verletzungen davonkam. Sie konnte sich mit letzten Kräften laut schreiend zu einem Taxi am Praterstern retten. Dafür verhängte das Landesgericht zu Mittag die Untersuchungshaft über den 1Jugendlichen die, der sich zu Wochenbeginn auf einer Polizeiinspektion in Penzing völlig unerwartet selbst stellte. Der 17-Jährige machte bei der Haftverhandlung zu den ihm vorgeworfenen Tötungsdelikten keine Angaben. Er habe auf seine Aussagen bei der Polizei verwiesen, sagte ein Gerichtssprecher.
Über Weihnachten hinaus hinter Gittern
Der Beschluss über die U-Haft ist zunächst über den Weihnachtsabend hinaus bis zum 28. Dezember rechtswirksam. Danach muss er in regelmäßigen Abständen, jeweils mit einer erneuten Verhandlung verlängert werden. Als vorwiegenden Haftgrund führte die Justiz in diesem Fall die drohende Gefahr an, dass es zu einer neuerlichen schweren bzw. zur Weiterführung der bereits begonnenen Straftat kommen könnte, sprich: dass der Verdächtige, für den die Unschuldsvermutung gilt, wieder killt.
Der 17-Jährige bleibt vorerst in der Jugendabteilung der Justizanstalt Josefstadt., wo auf einer eigenen Abteilung rund 50jugendliche Straftäter untergebracht sind. Ob er zurechnungsfähig und damit überhaupt schuldfähig ist - aus Sicht seines Verteidigers Manfred Arbacher-Stöger bestehen daran Zweifel -, wird wie gesagt ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten klären (müssen). Für dessen Einholung hatte sich bereits am Mittwoch die Staatsanwältin ausgesprochen, die einen gewalttätigen Angriff des 17-Jährigen auf seine eigene Mutter verhandelt hatte.