Protest gegen Coronavirus-Maßnahmen
Verfassungs-Experte: Demo-Verbot "unzulässig"
24.04.2020
Wien. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer hält die Untersagung einer in Wien angemeldeten Demonstration durch die Polizei für nicht zulässig. Vielmehr könnte die Behörde den Versammlungsverantwortlichen Maßnahmen vorschreiben, etwa, dass Ordner dafür sorgen müssen, dass die Abstände eingehalten werden. Aber die Versammlung bereits im Vorfeld zu untersagen, sei nicht gerechtfertigt.
Die Klein-Demo war von der Initiative für evidenzbasierte Corona-Informationen (ICI) für fünf Personen angemeldet worden. Inhaltlich sollte sich der Protest gegen das Corona-Maßnahmenpaket der Bundesregierung richten. Die Polizei begründete die Untersagung der Kundgebung damit, dass aufgrund der medialen Berichterstattung mehr als die angemeldeten Teilnehmer kommen würden.
"Das muss man abwarten. Es kann schon sein, dass es dann zu einer Situation kommt, wo es gerechtfertigt ist, das aufzulösen", sagte Mayer Freitagmittag der APA. "Wenn sich herausstellt, dass es gefährlich wird, kann die Demonstration aufgelöst werden", erläuterte der Experte.
"Schutz der Bevölkerung"
Mayer betonte auch, dass Versammlungen untersagt werden können, "wenn das notwendig ist zum Schutz der Bevölkerung". Aber die Behörde dürfe die Kundgebung nicht im Voraus untersagen, wenn diese nur für fünf Personen angemeldet ist. So viele Personen träfen beispielsweise ja auch im Supermarkt aufeinander.
Vielmehr könne die Polizei Maßnahmen verlangen, etwa, dass die Sicherheitsabstände zwischen einzelnen Personen eingehalten werden müssen und dass das von Ordnern sichergestellt werden muss. "Sie können alles vorschreiben, wenn das aber nicht funktioniert, kann man die Demonstration auflösen", sagte Mayer.
Die Polizei betonte, dass die Untersagung endgültig ist. Zwar könne der Versammlungsverantwortliche Beschwerde dagegen einlegen, diese hat "aber keine aufschiebende Wirkung", sagte Polizeisprecher Paul Eidenberger. Sollten sich am Nachmittag trotz Untersagung Personen am Albertinaplatz sammeln, werde die Polizei "verhältnismäßig einschreiten".
Eidenberger argumentierte, dass aus gesundheitsbehördlicher Sicht die Bekämpfung der Pandemie hauptsächlich im präventiven Sektor angesiedelt sei. Sie zielt darauf ab, dass sich erst gar nicht Menschen in größeren Gruppen versammeln. In diese Kerbe schlage auch die kurzfristige Untersagung der Versammlung. "Das Risiko ist zu groß, dass viele Leute kommen. Eine Versammlung erst im Nachhinein oder wenn sie schon stattfindet aufzulösen, würde die Eindämmungsmaßnahmen konterkarieren", sagte der Polizeisprecher. Es stehe der Präventionscharakter im Vordergrund.