Rücktrittsforderungen an Anwalt
Verfassungsrichter Rami vertritt Teichtmeister im Kinderporno-Prozess
13.01.2023Darf ein VfGH-Richter einen mutmaßlichen Kinderporno-Besitzer vertreten?
Wien. Für Riesen-Wirbel sorgt auch der Anwalt von Florian Teichtmeister: Der wegen Kinderpornografie angeklagte Schauspieler wird ausgerechnet von Verfassungsrichter (!) Michael Rami vertreten.
Skandal-Aussage: „Rein digitales Delikt“
Auf Social Media sorgte Ramis Verteidigungslinie schon gestern für Empörung. Rami argumentiert nämlich damit, dass seinem Mandanten beim Besitz von 58.000 Kinderporno-Dateien „ein rein ‚digitales‘ Delikt vorzuwerfen ist, er also keinerlei strafbaren Handlungen gegen Menschen gesetzt hat“.
Muss Rami als VfGH-Richter zurücktreten?
Laut Ramis (eigenwilliger) Argumentation würde Teichtmeister laut Paragraf 207a StGB lediglich eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen.
Nun werden immer mehr Stimmen laut, die eine Unvereinbarkeit von Ramis Job als Verfassungsrichter – und damit oberstem Hüter der Verfassung – und seiner Vertretung eines mutmaßlichen Kinderporno-Besitzers sehen.
In den sozialen Medien fordern nun zahlreiche User den Rücktritt Ramis als Verfassungsrichter. Die Kinderporno-Affäre könnte nun auch zum Politikum werden: Die FPÖ hatte bereits in der Vergangenheit eine Unvereinbarkeit von Ramis Tätigkeit als Anwalt und jener als Verfassungsrichter gesehen.