Verzweiflungstat in AKH

Frau tötet Partner auf Intensivstation

08.04.2018

Heikle Polizei-Ermittlungen in einem Spital: Eine Wienerin tötete ihren Partner, der Stunden später sowie gestorben wäre.

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Das Drama um das einheimische Paar – er 70, sie 52 – spielte sich am AKH ab. Dort war der Mann nach einer Nierentransplantation wiederholt behandelt worden. Beim letzten Krankenhausaufenthalt erlitt er einen Atemstillstand. Seit 1. April wurde er auf der Intensivstation künstlich beatmet.

Frühpensionistin trank sich vor Spitalsbesuch Mut an

Am Freitag wurde die ­Lebensgefährtin vom Spital ­telefonisch verständigt, dass ihr Partner nur noch wenige Stunden zu leben hätte und dass sie ins AKH kommen könne, um sich verabschieden. Die Frau, die sich vor dem Besuch mit reichlich Alkohol beruhigte, nahm einen Freund mit, der den 70-Jährigen ebenfalls ein letztes Mal noch sehen wollte. Gemeinsam gingen sie auf die Intensivstation.

Todeskampf

Als der Kumpel ging und die Frau allein mit ­ihrem totgeweihten Lebenspartner war, machte sie etwas Unfassbares: Angeblich, um ihm einen längeren, quälenden Todeskampf zu ersparen, zog die Frühpensionistin am Freitag um 17.15 Uhr den Beatmungsschlauch aus seinem Mund und beendete damit vorzeitig das Leben des Mannes.

Danach verließ sie das Krankenhaus und ging nach Hause (sie und ihr Partner hatten in getrennten Wohnungen gelebt). Als das diensthabende Team auf der Intensivstation bemerkte, was passiert und dass die Lebensgefährtin verschwunden war, alarmierte es sofort die Polizei, die noch am Freitagabend die Frau festnahm.

Laut Polizeisprecherin Irina Steirer gehen die Ermittler derzeit von Mordverdacht aus, womit sie beim Journalstaatsanwalt allerdings nicht durchkamen. Der setzte die 52-Jährige am Samstagnachmittag nach der Beschuldigteneinvernahme wieder auf freien Fuß.

War Tod des Partners
 vereinbarte Sache?

Auf oe24.at wird die traurige Causa eifrig diskutiert. Wobei es auch viele Stimmen gibt, die Verständnis für die Frau finden, die ihren Partner von „unnötigen Schmerzen“ erlöst habe, zumal es angeblich eine mündliche Verein­barung zwischen den Partnern darüber gegeben habe. Sterbehilfe ist in Österreich trotzdem verboten. (kor)

Kommt Verdächtige (52) am Ende straffrei davon?

Dieser Fall ist rechtlich höchst diffizil. Faktum ist: Der Verstorbene hatte keine schriftliche Patientenverfügung, dass er mit gewissen Behandlungs­methoden nicht einverstanden gewesen wäre. Wäre eine vorhanden gewesen, hätte dennoch der Arzt (und nicht eine Angehörige) die lebenserhaltenden Maßnahmen stoppen müssen. Angeblich gab es aber eine mündliche Vereinbarung zwischen den Partnern. In diesem Fall hätten die Ankläger aber durchaus ein ­juristisches Mittel, die Sterbehilfe (die hierzulande verboten ist) zu ahnden: Laut § 77 StGB kann bei Tötung auf Verlangen eine Strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Dass es zu einer Mord-Anklage kommt, glauben die wenigstens. Ein Anwalt meint gegenüber ÖSTERREICH, dass die 52-Jährige sogar straffrei davonkommen könnte. Der Grund dafür heißt „überholende Kausalität“, was kurz gesagt bedeutet, dass die Frau ein Ereignis ausgelöst hat, dass kurz darauf sowieso eingetreten wäre.

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