Vier Kinder missbraucht
44-Jähriger auf offener Straße in Wien festgenommen
02.07.2020
Unter den Opfern befinden sich drei minderjährige Mädchen, unter ihnen zwei Töchter, und sein unmündiger Sohn. Die Tochter eines befreundeten Ehepaares wurde auf einschlägigem Portal angeboten.
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Ein mittlerweile 44-jähriger bosnischer Staatsbürger soll seit 2003 drei minderjährige Mädchen, unter ihnen zwei Töchter, und seinen unmündigen Sohn schwer sexuell missbraucht haben. Bundeskriminalamt (BK) und Landeskriminalamt (LKA) Niederösterreich haben den "erschreckenden Fall", so LKA-Chef Omar Haijawi-Pirchner, geklärt. Der nicht geständige Beschuldigte ist in Wien in Haft.
Es handle sich um "abscheuliche Straftaten", betonte Haijawi-Pirchner am Donnerstag in einer Pressekonferenz in St. Pölten. Der Beschuldigte soll nicht nur seine inzwischen 19 und 21 Jahren alten Töchter seit deren Kindheit wöchentlich mehrmals sexuell missbraucht haben. Der neun Jahre alte Sohn sei ebenfalls Opfer geworden. Nicht zuletzt wird dem Mann zur Last gelegt, sich 2019 auch an der mittlerweile sieben Jahre alten Tochter eines befreundeten Ehepaares vergangenen zu haben. Er habe das Kind mit Alkohol oder psychotropen Stoffen betäubt bzw. widerstandsunfähig gemacht.
Der Hinweis auf den Bosnier kam Anfang Dezember vergangenen Jahres. Beim Referat Sexualstraftaten und Kinderpornografie des BK war angezeigt worden, dass die Siebenjährige auf einem Sexportal "gegen Entgelt für die Vornahme sexueller Handlungen in Niederösterreich" angeboten werde.
Der Beschuldigte wurde in der Folge auf offener Straße in Wien-Landstraße festgenommen. Er hatte laut Haijawi-Pirchner eine geladene Pistole bei sich, die er illegal besaß, und leistete heftigen Widerstand.
Der 44-Jährige wurde in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert. Er steht den Angaben vom Donnerstag zufolge unter dem Verdacht der Nötigung, Vergewaltigung, des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, der pornografischen Darstellungen Minderjähriger, der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren, der Blutschande, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, der entgeltlichen Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen sowie auch des unerlaubten Besitzes einer Faustfeuerwaffe samt Munition.