Mangels Feststellbarkeit eines Vorsatzes

Von Terrasse in Tod gestürzt: Wiener Rechtsanwalt freigesprochen

26.11.2020

Mangels Feststellbarkeit eines Vorsatzes war Imstichlassen eines Verletzten nicht nachweisbar.

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Wien. Im Zusammenhang mit dem Tod eines 35 Jahre alten Wiener Rechtsanwalts, der im August 2018 im Drogenrausch von seiner Dachterrasse in den Tod gestürzt ist, ist ein langjähriger Freund des Mannes am Donnerstag am Landesgericht freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten - von Beruf ebenfalls Anwalt - Imstichlassen eines Verletzten vorgeworfen.
 
Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn der APA mitteilte, erfolgte der Freispruch mangels Feststellbarkeit eines Vorsatzes, der für eine Verurteilung erforderlich gewesen wäre. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
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