Laut Staatsanwaltschaft

Frau bei Polizei-Einsatz erschossen: Ermittlungen eingestellt

20.05.2022

Staatsanwaltschaft billigte Beamtem gerechtfertigte Notwehr zu - Psychisch beeinträchtigte 67-Jährige soll mit Küchenmesser auf WEGA losgegangen sein.

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© APA/HANS PUNZ
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Wien. Im Fall einer am 5. Jänner 2021 von der Polizei in ihrer Wohnung in Wien-Hietzing erschossenen Pensionistin hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Das teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Freitag auf APA-Anfrage mit. Damit ist klar, dass der Beamte, der den tödlichen Schuss abgegeben hat, strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen wird.

Die Staatsanwaltschaft sei nach umfangreichen Ermittlungen - es wurden auch mehrere Sachverständigen-Gutachten eingeholt - zu Ergebnis gekommen, dass eine Notwehrsituation gegeben und der Waffengebrauch gerechtfertigt war, sagte Bussek. Die am Einsatz beteiligten Beamten hätten sich "vorschriftskonform verhalten", die Schussabgabe sei zur Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs gerechtfertigt gewesen.

Heimhilfe mit einem Messer bedroht

Die 67-Jährige hatte zunächst ihre Heimhilfe mit einem Messer bedroht. Die Pensionistin soll psychisch beeinträchtigt gewesen sein, ihr Erwachsenenvertreter hatte ihr die Heimhilfe besorgt, mit der sie angeblich nicht einverstanden war. Vermutlich wollte sie diese aus ihrer Wohnung bringen. Diese war jedenfalls von der mit einem Küchenmesser bewaffneten Frau eingeschüchtert bzw. verschreckt und verständigte den Notruf. Die eintreffenden Beamten soll die 67-Jährige dann an der Wohnungstür mit dem Küchenmesser bedroht haben, worauf das Sondereinsatzkommando WEGA beigezogen wurde.

Diese klopfte dann mehrmals an die mittlerweile wieder geschlossene Wohnungstür. Als die 67-Jährige aufmachte, soll sie mit dem Messer auf die Beamten losgegangen sein. Ein Polizist setzte daraufhin einen Taser ein, ein anderer schoss auf die Frau und tötete sie.

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